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29. Sitzung des Grundsatzausschusses

 17.03.2022

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 06.12.2021
  4. Wahlprüfung Medienrat (Beschluss)
  5. Änderung der Geschäftsordnung Medienrat (Beschluss)
  6. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss)
    ​​​​​​​6.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)
  7. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird durch die Mitglieder des Grundsatzausschusses einstimmig genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Grundsatzausschusses am 06.12.2022

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Grundsatzausschusses am 06.12.2022 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Wahlprüfung Medienrat

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Beschließenden Ausschuss die Feststellung, dass die Wahlen zum Medienrat für die Amtsperiode ab dem 1. Mai 2022 bis 30. April 2027 von den gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayMG entsendungsberechtigten Organisationen und Stellen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

  • TOP 5: Änderung der Geschäftsordnung Medienrat

Der Tagesordnungspunkt wird nach eingehender Diskussion in eine Sondersitzung im April vertagt.

  • TOP 6: Erlass von Satzungen und Richtlinien

6.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (TIF) zu beschließen.

  • TOP 7: Verschiedenes

​​​​​​​Die Mitglieder des Grundsatzausschusses werden über die zum 1. April 2022 in Kraft tretende Änderung des BayMG informiert.