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4. Sitzung des Grundsatzausschusses

05.12.2017

Tagesordung 

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 26.09.2017

  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1 Satzung zur Änderung der AFK-Satzung
    2.2 Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung)
    2.3 Finanzierungsbeitragsrichtlinie
    2.4 Überarbeitung der Gemeinsamen Richtlinien der Landes-medienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes – 1. Lesung

  3. Wirtschaftsplan 2018

  4. Mittel für Programmförderung 2018

  5. Nachfolge in Senderechten/Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1 Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
    5.2 Rock Antenne GmbH & Co. KG

  6. Laufende Organisationsverfahren:
    6.1 Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL (Bericht)

  7. Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und Änderung des Bayerischen Mediengesetzes

  8. Verwaltungsstreitsache ZUFFA UK Ltd.:
    Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.09.2017

  9. Verschiedenes

     

Ergebnisse

Satzung zur Änderung der AFK-Satzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Medienrat beschließt die Satzung zur Änderung der AFK-Satzung.

Änderung der Fördersatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, der Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung) zuzustimmen.

Finanzierungsbeitragsrichtlinie

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Richtlinie zur Erhebung und Verteilung des Finanzierungsbeitrages für Fernsehfensterprogramme in Bayern nach der Rundfunksatzung (Finanzierungsbeitragsrichtlinie) wird beschlossen.

1.Lesung der Überarbeitung der Jugendschutzrichtlinien

Der Grundsatzausschuss schließt sich einstimmig der Position des Medienkompetenz-Ausschusses zum Entwurf der Gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien der Medienanstalten an. Danach wird die Geschäftsleitung gebeten, in die weiteren Beratungen einzubringen, dass die geplante Streichung der Regelung zur Werbung für Pornografie nicht erfolgt.

Wirtschaftsplan 2018

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018 mit dem Einzelplan Förderung nach Art. 23 BayMG 2018 zu.

Mittel für Programmförderung 2018

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Von den im Wirtschaftsplan 2018 zur Verfügung stehenden Programmförderungs­mitteln in Höhe von 700.000 € werden 480.000 € an Hörfunkangebote und 220.000 € an Fernsehangebote vergeben. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
     

  2. Für das Förderjahr 2018 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie (PFR) festgelegt.

Nachfolge in Senderechten/Änderung von Inhaber- und Beteiligungs­verhältnissen

Studio Gong

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Fortführung der Anbietertätigkeit der

- Radio Gong Nürnberg Programmanbieter GmbH & Co. KG,

- Studio Gong Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG,

- Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft & Co. Betriebs KG, Würzburg und

- Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft und Co. Betriebs KG, Regensburg

durch die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG wird genehmigt.
 

2. Der Fortführung der Anbietertätigkeit der

- Lokalfernsehen Nürnberg GmbH

- a.tv GmbH & Co. KG

- ARA Anbietergemeinschaft Radio Aktuell Anbieter GmbH

- Radio Fantasy GmbH und

- Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG

nach Anwachsung bzw. Verschmelzung der

- Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft, Nürnberg

- Studio Gong Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG

- Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft und Co. Betriebs KG, Augsburg

- Radio Gong Nürnberg Programmanbieter GmbH & Co. KG

auf die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG stehen medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
 

3. Die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG ist medienrechtlich unbedenklich.


Rock Antenne

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Rock Antenne GmbH & Co. KG als landesweite Hörfunkanbieterin stehen nach Übertragung der Anteile in Höhe von 18,50 % der Antenne Bayern GmbH & Co. KG an die NWZ Funk & Fernsehen GmbH & Co. KG keine medienrechtlichen Gründe entgegen.

Organisation landesweites Wochenendfenster bei RTL

Der Grundsatzausschuss wird über den Beschlussvorschlag des Fernsehausschusses unterrichtet.

Neufassung Bayerisches Datenschutzgesetz und Änderung Bayerisches Mediengesetz

Bericht über die Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und die Änderungsvorschläge zum Bayerischen Mediengesetz (BayMG).

Verwaltungsstreitsache ZUFFA

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezüglich der Klage der ZUFFA gegen das „Ultimate Fighting“-Ausstrahlungsverbot wird erläutert.

Der Grundsatzausschuss empfiehlt den Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat bittet den Präsidenten, alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich der Verfassungsbeschwerdeerhebung auszuschöpfen, um eine Aufhebung der Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2014, Az. M 17 K 10.1438, und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017, Az. 7 B 16.1319, zu erreichen.