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5. Sitzung des Grundsatzausschusses

06.02.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 05.12.2017
  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1. Änderung der Fernsehfensterwerbesatzung
    2.2. Richtlinie zur Anzeigepflicht von Änderungen der

  3. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    3.1. Radio 2DAY Rundfunkveranstaltungs GmbH

  4. Laufende Organisationsverfahren:
    4.1. DAB-Konzept – Zuweisung von Übertragungskapazitäten: Niederbayern und Oberpfalz (Bericht)

  5. Verschiedenes

Ergebnisse 

Erlass von Satzungen und Richtlinien

Änderung der Fernsehfensterwerbesatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
 

Die Änderung der Fernsehfensterwerbesatzung wird beschlossen.

Richtlinie zur Anzeigepflicht von Änderungen der Beteiligungsverhältnisse bei Anbietern nach dem Bayerischen Mediengesetz

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Richtlinie zur Anzeigepflicht von Änderungen der Beteiligungsverhältnisse bei Anbie-tern nach dem Bayerischen Mediengesetz wird beschlossen.

Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Radio 2DAY Rundfunk-veranstaltungs GmbH stehen medienrechtliche Bedenken nicht entgegen.

DAB-Konzept: Zuweisung von Übertragungskapazitäten in Niederbayern und der Oberpfalz

BLM-Präsident Siegfried Schneider berichtet, dass der Hörfunkausschuss in seiner Sitzung am 1. Februar 2018 die Ausschreibung der noch nicht vergebenen DAB-Kapazitäten in Niederbayern und Oberpfalz beschlossen hat. Der Grundsatzausschuss trägt diesen Beschluss mit.

Datenschutz-Grundverordnung und Novellierung Bayerisches Mediengesetz

BLM-Präsident Siegfried Schneider berichtet über die Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes anlässlich der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.