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6. Sitzung des Grundsatzausschusses

15.03.2018

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 06.02.2018

2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
2.1. Änderung der Kanalbelegungssatzung (KBS)

3. Verlängerung der UKW-Zuweisungen in Bayern mit Befristung bis 30.06.2025

4. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
4.1. Entscheidungen zu bundesweit verbreiteten Programmen (Bericht)

5. Verschiedenes:
5.1. Überarbeitung der Jugendschutzrichtlinien: Sachstand

Ergebnisse

  • Erlass von Satzungen und Richtlinien

Änderung der Kanalbelegungssatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Belegung von Kanälen mit in analoger Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Telemedien in Kabelanlagen in Bayern wird beschlossen.

  • Verlängerung der UKW-Zuweisungen in Bayern mit Befristung bis 2025

Der Grundsatzausschuss nimmt das Konzeptpapier zur Verlängerung der UKW-Zuweisungen in Bayern mit Befristung bis zum 30. Juni 2025 zur Kenntnis. Zuvor hatte bereits der Hörfunkausschuss seine Zustimmung zum Konzept geäußert und die Landeszentrale beauftragt, Vorbereitungen zur Umsetzung und zu deren Entscheidung durch die Gremien zu treffen.

Hintergrund: Die Bayerische Medien Technik GmbH (BMT) erwirbt für Bayern alle UKW-Sender für den privaten Rundfunk in Bayern. Alle genehmigten bayerischen Anbieter wurden aufgefordert, Kostenübernahmeverträge mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis 30. Juni 2025) mit der BMT für die Verbreitung ihrer UKW-Angebote einzugehen, um für die nächsten sieben Jahre Planungssicherheit für alle Seiten herzustellen. Im Hinblick auf das Kostenrisiko bis 30. Juni 2025 scheint es gerechtfertigt, den bayerischen UKW-Anbietern im Gegenzug auf Antrag zeitnah und einheitlich eine Verlängerung ihrer UKW-Zuweisungen auf diesen Zeitpunkt zu gewähren. Das ist vor allem für Anbieter relevant, deren derzeitige UKW-Zuweisung nicht bis in das Jahr 2025 hineinreicht.

  • Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen

Im Ausschuss wird über Entscheidungen zur Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen bei folgenden Sendern berichtet:

  • N24 und N24 Doku
  • History
  • Kabel 1
  • TNT Serie, TNT Comedy, TNT Film, Cartoon Network, Boomerang

  • Verschiedenes

Die Mitglieder des Grundsatzausschusses werden über den Sachstand in puncto Überarbeitung der Jugendschutzrichtlinien informiert.