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8. Sitzung des Grundsatzausschusses

09.07.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 08.05.2018

  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1. Änderung der Geschäftsordnung des Medienrats
    2.2. Neufassung der AFK-Satzung
    2.3. Änderung der Rundfunksatzung
    2.4. Änderung der Kostensatzung
    2.5. Aufhebung der Teilnehmerentgeltsatzung

  3. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    3.1. Radio und TV GAP Programmanbieter GmbH
    3.2. PN Medien GmbH
    3.3. Entscheidungen zu bundesweit verbreiteten Programmen (Bericht)

  4. Laufende Organisationsverfahren:
    4.1. DAB-Konzept 2018 – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten (Bericht)

  5. Einzelfragen des landesweiten Fernsehens:
    Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL (Bericht)

  6. Aktuelle Gerichtsverfahren

  7. Verschiedenes

Ergebnisse

Top 2) Erlass von Satzungen und Richtlinien

2.1. Änderung der Geschäftsordnung des Medienrates

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderung der Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung betrifft vor allem die Umsetzung der Bestimmungen im geänderten Bayerischen Mediengesetz zum Datenschutz (Art. 20 BayMG), insbesondere das Verfahren zur Bestellung des Mediendatenbeauftragten.

2.2. Neufassung der AFK-Satzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Satzung über die Nutzung von Sende- und Übertragungskapazitäten für Zwecke der Aus- und Fortbildung nach dem Bayerischen Mediengesetz (AFK-Satzung) wird beschlos-sen.

2.3. Änderung der Rundfunksatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderung der Rundfunksatzung zu beschließen.

2.4.  Änderung der Kostensatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks wird zugestimmt.

2.5.  Aufhebung der Teilnehmerentgeltsatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufhebung der Satzung über Teilnehmerentgelte nach dem Bayerischen Medienge-setz (Teilnehmerentgeltsatzung – TES) vom 25. Juli 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. Mai 2008, wird zugestimmt.

Das nach der Abschaffung des Teilnehmerentgelts 2008 weitergeführte Inkasso ist seit einigen Jahren abgeschlossen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung im Juni 2018 die Aufhebung der Satzung beschlossen.

Zu Top 3) Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

3.1. Radio und TV GAP Programmanbieter GmbH

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der mit Schreiben vom 23.04.2018 mitgeteilten Änderung der Inhaber- und Beteili-gungsverhältnisse bei der Radio und TV GAP Programmanbieter GmbH stehen medien-rechtliche Bedenken nicht entgegen.

3.2. Änderung PN Medien GmbH

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der mit Schreiben vom 08.06.2018 angezeigten Änderung der Inhaber- und Beteili-gungsverhältnisse bei der PN Medien GmbH stehen medienrechtliche Bedenken nicht entgegen.

3.3. Bericht über Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen  bundesweit verbreiteter Programme

Der Grundsatzausschuss wird über Entscheidungen der KEK bzw. ZAK zu Änderungen der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse folgender bundesweit verbreiteter Programme informiert: Sky, Sport 1, Sport1+, Sport1 Livestream und Sport1 US.

Top 4) Laufende Organisationsverfahren

4.1. Bericht über DAB-Konzept 2018

Der Grundsatzausschuss wird über die Empfehlung des Hörfunkausschusses zur Zuweisung einer DAB-Kapazität am Standort Augsburg an den Bewerber Radio Schwabmünchen informiert.

Top 5) Bericht über landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL

Der Grundsatzausschuss wird über den Stand der Verhandlungen zur Kooperation zwischen RTL und TV Bayern sowie über die Entscheidung des Fernsehausschusses informiert, die Ausstrahlung des landesweiten Wochenendfensters von TV Bayern auf RTL von Samstag auf Sonntag zu verlegen.

Top 6)
Der Grundsatzausschuss wird über Entscheidungen in aktuellen Gerichtsverfahren informiert.
 

Top 7) Verschiedenes

Es folgt ein Bericht über den Sachstand bezüglich des UKW-Sendeanlagen-Verkaufs.