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9. Sitzung des Grundsatzausschusses

02.10.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 09.07.2018

  2. Jahresabschluss 2017:
    Abrechnung Haushaltsvollzug 2017
    Entwurf Geschäftsbericht 2017

  3. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    3.1. Satzung über den Medienbeauftragten für den Datenschutz nach dem Bayerischen Mediengesetz

  4. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    4.1. Amperwelle GmbH

  5. Verlängerung UKW-Zuweisungen bis 2025

  6. Laufende Organisationsverfahren:
    6.1. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ (Bericht)
    6.2. Lokales Fernsehen Unterfranken (Bericht)

  7. Entwurf Medienstaatsvertrag (Bericht)

  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 2: Jahresabschluss 2017: Abrechnung Haushaltsvollzug und Entwurf Geschäftsbericht 2017

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Jahresabschluss der BLM 2017 mit Haushaltsrechnung die Zustimmung zu erteilen.
 

  • Top 3: Erlass von Satzungen und Richtlinien
    3.1     Satzung über den Medienbeauftragten für den Datenschutz nach demBayerischen Mediengesetz

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung über den Medienbeauftragten für den Datenschutz zu beschließen.
 

  • Top 4: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen
    4.1     Amperwelle GmbH

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die angezeigten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Amperwelle GmbH als medienrechtlich unbedenklich einzustufen.
 

  • Top 5: Verlängerung UKW-Zuweisungen bis 2025

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat festzustellen, dass die vorgesehene Verlängerung der UKW-Zuweisungen bis 2025, für die alle Hörfunkanbieter nach dem Erwerb der UKW-Sendeanlagen in Bayern durch die bmt Anträge stellen können, die Zuweisungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Rundfunksatzung prolongiert und nicht als Zuweisung von Übertragungskapazitäten im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Rundfunksatzung einzustufen ist. Mithin bleibt auch die Fiktion für Zuweisungsverlängerungen in § 21 Abs. 2 der Rundfunksatzung unberührt.
 

  • Top 6: Laufende Organisationsverfahren

6.1     Landesweites Hörfunkangebot DAB+ (Bericht)

Die Geschäftsleitung informiert den Grundsatzausschuss über die Beratungen des Hörfunkausschusses zum ausgeschriebenen landesweiten Hörfunkangebot DAB+ und dessen Empfehlung an den Medienrat, die Kapazitäten an Radio Teddy und Radio Arabella Plus zu vergeben.

6.2   Lokales Fernsehen Unterfranken (Bericht)

Die Geschäftsleitung informiert den Grundsatzausschuss über die Überlegungen zur Neuordnung des lokalen Fernsehens in Unterfranken anlässlich des Auslaufs der Kapazitätszuweisungen zum Jahresende. Der Fernsehausschuss befürwortet die Zusammenfassung der bisherigen drei Versorgungsgebiete in Unterfranken zu einem einheitlichen Versorgungsgebiet und bittet die Geschäftsleitung, diese Option bei der Neuausschreibung der Übertragungskapazitäten aufzunehmen.
 

  • Top 7: Entwurf Medienstaatsvertrag (Bericht)

Der Präsident unterrichtet die Mitglieder des Grundsatzausschusses über die Schwerpunkte des Entwurfs des Medienstaatsvertrags und die Stellungnahme der Landesmedienanstalten zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformen und Intermediäre. Außerdem erläutert er das weitere Beratungsverfahren der Länder nach Abschluss der öffentlichen Konsultation.
 

  • Top 8: Verschiedenes

Der Grundsatzausschuss wird über das Endurteil des LG München I vom 26.09.2018 im Verfahren CAMP TV und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2018 im Verfahren Sport1 in Sachen Glücksspielwerbung unterrichtet. Weiterhin wird der Grundsatzausschuss über die Situation bei egofm informiert.