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4. Sitzung des Grundsatzausschusses

29.11.2022

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022
  4. Dritter Nachtrag Wirtschaftsplan 2022 (Beschluss)
  5. Wirtschaftsplan 2023 (Beschluss)
  6. Mittel für Programmförderung 2023 (Beschluss)
  7. Nachfolge in Senderechten: Star FM (Nürnberg) (Bericht)
  8. Reform Geschäftsordnung Medienrat
  9. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 18.11.2022 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022 wird genehmigt.

  • TOP 4: Dritter Nachtrag Wirtschaftsplan 2022

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem dritten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zuzustimmen.

  • TOP 5: Wirtschaftsplan 2023

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Medienrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2023 mit dem Einzelplan 2023 Förderung nach Art. 23 BayMG zu.

  • TOP 6: Mittel für Programmförderung 2023

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Für die im Wirtschaftsplan 2023 zur Verfügung stehenden Programmförderungsmittel in Höhe von 550.000 € werden 375.800 € an Hörfunkangebote und

  1. 174.200 € an Fernsehangebote vergeben. Zusätzlich werden 50.000 € für die Innovationsförderung zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
  2. Für das Förderjahr 2023 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie (PFR) festgelegt.
  • TOP 7: Nachfolge in Senderechten: Star FM (Nürnberg)

Der Grundsatzausschuss nimmt die Nachfolge in Senderechten der STAR FM Nürnberg GmbH & Co. KG durch die STAR FM GmbH & Co. KG zur Kenntnis.

  • TOP 8: Reform Geschäftsordnung Medienrat

Der Grundsatzausschuss stimmt den vorgestellten Eckpunkten für eine Reform der Geschäftsordnung des Medienrats zu. Dieses positive Stimmungsbild nimmt der Vorstand des Medienrats zur weiteren Beratung mit.

  • TOP 9: Verschiedenes

Die Mitglieder des Grundsatzausschusses werden über die Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSiebenSat.1 Media SE informiert.