29.11.2022
Tagesordnung
- Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022
- Dritter Nachtrag Wirtschaftsplan 2022 (Beschluss)
- Wirtschaftsplan 2023 (Beschluss)
- Mittel für Programmförderung 2023 (Beschluss)
- Nachfolge in Senderechten: Star FM (Nürnberg) (Bericht)
- Reform Geschäftsordnung Medienrat
- Verschiedenes
Ergebnisse
- TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.
- TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 18.11.2022 versandten Fassung genehmigt.
- TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022
Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 11.10.2022 wird genehmigt.
- TOP 4: Dritter Nachtrag Wirtschaftsplan 2022
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem dritten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zuzustimmen.
- TOP 5: Wirtschaftsplan 2023
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Medienrat stimmt dem Wirtschaftsplan 2023 mit dem Einzelplan 2023 Förderung nach Art. 23 BayMG zu.
- TOP 6: Mittel für Programmförderung 2023
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Für die im Wirtschaftsplan 2023 zur Verfügung stehenden Programmförderungsmittel in Höhe von 550.000 € werden 375.800 € an Hörfunkangebote und
- 174.200 € an Fernsehangebote vergeben. Zusätzlich werden 50.000 € für die Innovationsförderung zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
- Für das Förderjahr 2023 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie (PFR) festgelegt.
- TOP 7: Nachfolge in Senderechten: Star FM (Nürnberg)
Der Grundsatzausschuss nimmt die Nachfolge in Senderechten der STAR FM Nürnberg GmbH & Co. KG durch die STAR FM GmbH & Co. KG zur Kenntnis.
- TOP 8: Reform Geschäftsordnung Medienrat
Der Grundsatzausschuss stimmt den vorgestellten Eckpunkten für eine Reform der Geschäftsordnung des Medienrats zu. Dieses positive Stimmungsbild nimmt der Vorstand des Medienrats zur weiteren Beratung mit.
- TOP 9: Verschiedenes
Die Mitglieder des Grundsatzausschusses werden über die Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der ProSiebenSat.1 Media SE informiert.