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- 1996
Im Anschluß an den Bericht von Herrn Kopka, möchte ich auf einige weitere Ergebnisse der Beratungen der Landesmedienanstalten hinweisen. So wurde eingehend, und dies nicht zum ersten Mal, das Projekt Programmberatung für Eltern erörtert und dann beschlossen. Dieses Projekt, das in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien seit längerer Zeit vorbereitet wird und über das wir ja in den zuständigen Ausschüssen berichtet haben, ist dort auf sehr positive Resonanz gestoßen. Zielsetzung des mit einem Jahresaufwand von bis zu 1 Mio DM auszustattenden Projekts ist es, alle wichtigen kinderrelevanten Sendungen zu bewerten und den Eltern dazu entsprechende Hinweise und Handreichungen zur Verfügung zu stellen. Die Landesmedienanstalten waren sich einig, welch hohe Bedeutung dieser Initiative zukommt, weil sie einen wichtigen Schritt im Rahmen der Aufgabe darstellt, Medienkompetenz zu vermitteln. Zwar kommt im Bereich des Jugendschutzes die gesetzliche Verantwortung vor allem den Veranstaltern zu, aber es verbleibt doch eine wesentliche Aufgabe den Eltern und Erziehungsberechtigten, die angesichts der Fülle und unterschiedlichen Qualität des Programmangebots - und dieses Problem wird weiter wachsen - dieser Aufgabe nicht selten ratlos gegenüberstehen. In der Vorbereitung des Projekts hat unter Federführung der BLM eine Arbeitsgruppe der Landesmedienanstalten beraten; beteiligt waren auch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) beim Bayerischen Rundfunk, unterstützt wird das Projekt zudem von der Karl-Kübel-Stiftung. An der Erstellung des grundsätzlichen Konzepts war maßgeblich das Institut für Jugend, Film und Fernsehen beteiligt, das im Auftrag der BLM tätig wurde.
Die Landesmedienanstalten haben in ihren Konferenzen am Montag und Dienstag dieser Woche auch ausführlich über die vielfältigen neuen Strukturen und Aufgaben beraten, die der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag mitsichbringt, der ja bereits am 01.01.97 in Kraft treten soll. Wichtig war dabei, daß die Landesmedienanstalten sicherstellen werden, daß kurzfristig und rechtzeitig die erforderlichen Verfahrensschritte (Richtlinien, Verwaltungsvereinbarungen usw.) auf den Weg gebracht werden. Begrüßt wurde in der Gesamtkonferenz, daß der neue Rundfunkstaatsvertrag nach zuvor kritisch und kontrovers geführter politischer Debatte im Ergebnis jedenfalls die föderale Struktur der Medienaufsicht bestätigt und stärkt. Ich habe ja über die Entwicklung des Rundfunkstaatsvertrages immer wieder im Medienrat berichtet, deshalb kann ich mich heute kurz fassen.
Ein Punkt scheint mir noch erwähnenswert: Es geht um die neue Regelung der sog. Fensterprogramme. Ich meine jetzt nicht primär die schon existierende Regelung der lokalen und regionalen Fensterprogramme, diese Struktur wurde bekräftigt und im Hinblick auf die teilweise Anrechnung auf bundesweite Fensterzeiten auch gestärkt. Ich meine vielmehr die Fenster, die als sog. vielfaltssichernde Maßnahme ab einem Zuschaueranteil von 10 % in bundesweit verbreiteten Vollprogrammen und Spartenprogrammen mit Schwerpunkt Information einzurichten sind. Solche Fenster müssen einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt leisten, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information. Die Gestaltung des Fensterprogramms hat in redaktioneller Unabhängigkeit vom Hauptprogramm zu erfolgen und der Fensterprogrammanbieter darf nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Hauptprogrammveranstalter stehen. Dieser ist aber verpflichtet, den Fensterprogrammveranstalter eine ausreichende Finanzierung seines Programms zu ermöglichen. Die Zulassung gilt in der Regel für drei Jahre.
Zur Zeit sind von den Landesmedienanstalten in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin Lizenzen erteilt, die einen Veranstalter betreffen, der 10 % Zuschaueranteil bereits erreicht hat, nämlich RTL und SAT 1, oder, wie bei Pro7, kurz davor steht. Nach den neuen Regelungen erlassen die Landesmedienanstalten gemeinsame Richtlinien zur näheren Ausgestaltung dieser Fensterregelungen im Rundfunkstaatsvertrag, d.h. bei solchen Fensterprogrammen mit bundesweiter Wirkung sind alle Landesmedienanstalten an der Erarbeitung der grundsätzlichen Bedingungen und Kriterien beteiligt. Die Zulassung selbst erfolgt durch die zuständige Landesmedienanstalt. Diese notwendige Gemeinsamkeit entspricht auch der Wirkung solcher Fenster, denn sie sind ja überall in der ganzen Bundesrepublik empfangbar, und auf diese Weise kann der chancengleiche Zugang für alle Unternehmen eröffnet werden, die sich für ein solches Fenster interessieren. Auch dies ist aber nur ein wichtiger Punkt aus dem neuen Staatsvertrag - es gibt zukünftig viele und spannende weitere Vollzugsfragen, über die ich hier noch in den Ausschüssen berichten werde.