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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

12.10.2000 | 10R 28

Wir erleben schon seit einiger Zeit eine grundsätzliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Medienordnung in Deutschland. Die Dynamik vor allem der technischen Entwicklung und die damit verbundene Internationalisierung und Globalisierung stellen immer wieder neue Anforderungen an die Medienpolitik. Die Länder geben darauf ja durch die regelmäßige Weiterentwicklung des Medienrechts Antworten. Der 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist seit 01.04. d. J. in Kraft mit den Neuregelungen zum Jugendschutz und den weiterentwickelten Regelungen zu den Zugangsfragen zum digitalen Fernsehen. Jetzt steht die 5. Staatsvertragsänderung zur abschließenden Entscheidung an. Dieser Staatsvertrag hat im besonderen die Finanzierungsentscheidungen zur Erhöhung der Rundfunkgebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Gegenstand und wir dürfen gespannt sein, ob die kritische Haltung in Sachsen zu dieser Gebührenerhöhung sich tatsächlich so auswirkt, dass der Landtag in Sachsen diesem Staatsvertrag seine Zustimmung verweigert.

Es ist derzeit völlig offen, ob der 5 Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Sächsischen Landtag Zustimmung findet oder nicht; die Mehrheiten in der Meinungsbildung im Vorfeld wechseln fast täglich. Maßgebliche Gründe dafür sind das beim MDR betriebene extensive "Outsourcing", das sehr kritisch gesehen wird und natürlich ist es generell populär, gegen die geplante Erhöhung von Gebühren zu sein.

Ich darf darauf verweisen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als unabhängige Kommission den Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunk "objektiv" festgestellt hat und die Landtage praktisch keinen Spielraum haben von der KEF-Empfehlung abzuweichen.

Die Behandlung im Sächsischen Landtag ist vorgesehen für den 02.11.2000; im Bayerischen Landtag steht die Entscheidung für November/Dezember an. Sie wissen, dass die BLM mit 2 % an der Gebührenerhöhung partizipiert.

Der 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist also noch gar nicht in Kraft, da werden schon Grundzüge eines 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrages oder genauer gesagt, eine weitergehende Reform der Medienordnung in Deutschland diskutiert. Man kann wahrhaftig den Ländern nicht vorwerfen, dass sie zögerlich und zurückhaltend mit diesen Entwicklungen umgehen und wir haben ja zur Kenntnis genommen, dass es hier sogar eine gemeinsame Ausgangsposition für eine solche Reformdiskussion zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis gibt. Am 22. September 2000 haben die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder eine Grundsatzdiskussion zu Fragen der Reform der Medienordnung geführt und erste Grundpositionen formuliert, die in einigen Aussagen sehr bemerkenswert sind. Ich will einige wenige Positionen hier einbringen, vor allem auch deshalb, weil wir im Kreise der Direktorenkonferenz über Grundpositionen der Landesmedienanstalten beraten, die wir dann in die weitere rechtspolitische Diskussion einbringen wollen und im Bereich des Jugendschutzes dazu durch die gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm auch ein Positionspapier verabschiedet haben. Ich beziehe mich dabei auf ein Interview, das der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Herr Staatsminister Erwin Huber, über den Stand der Beratungen dem Mediendialog gegeben hat, nachzulesen in Nummer 9/2000.

In diesem Interview erklärt Minister Huber, dass alles auf den Prüfstand muss, was zum status quo der Medienordnung in Deutschland geführt hat. So geht es um Fragen der Konzentrationskontrolle und um die zukünftige Aufsicht beim Jugendschutz angesichts der technischen Konvergenz und der Übertragung von gleichen Inhalten über verschiedene Übertragungswege bis hin zum Internet. Bei der Frage nach der Aufgabenstellung der Landesmedienanstalten formuliert Minister Huber zunächst ganz eindeutig: "Eine gemeinsame Medienanstalt der Länder wird es nicht geben. Diejenigen, die für eine solche Einrichtung sind haben akzeptiert, dass das einige Länder, darunter Bayern, nicht wollen." Soweit dieses Zitat.

Bei den zukünftigen Aufgaben der Landesmedienanstalten wird ein interessanter Gedanke eingebracht auf die Frage des Mediendialogs, wer soll künftig die Aufsicht über Mediendienste und Teledienste führen. Wir haben ja das Beispiel Big Brother erlebt, über das ich berichtet habe, dass im Internet unter anderer Aufsicht stand und steht als bei der Fernsehausstrahlung. Darauf weist Minister Huber auch in seiner Antwort hin und sagt dann mit Blick darauf, dass solche Unterschiedlichkeiten der Kontrolle auf Dauer nicht so bleiben können, ich darf wieder zitieren: "Die gemeinsame Aufsicht in diesem Bereich könnte letztlich auf die Landesmedienanstalten zulaufen. In dem wichtigen Feld Jugendschutz z. B. haben die Landesmedienanstalten einiges an Kompetenz angesammelt." Soweit dieses Zitat. Ich gebe zu, dass mich diese Aussage sehr gefreut hat. Darin steckt doch die Anerkennung der nicht ganz einfachen gemeinsamen Arbeit im Bereich des Jugendschutzes. Natürlich ist auch klar, dass nur dann ein solcher einheitlicher Jugendschutz für alle elektronischen Medien auf der Basis einer Länderregelung stattfinden kann, wenn man sich darüber mit dem Bund verständigt und wir wissen ja, das ist nicht so ganz einfach.

Die zukünftige Konzentrationsregelung soll, das ist offensichtlich die Tendenz der Länder, verstärkt durch die Kartellbehörden und besonders durch das Bundeskartellamt wahrgenommen werden. Grund für solche Aussagen ist die Feststellung, dass die großen Zusammenschlußfälle der letzten Zeit Kirch-Bertelsmann-Telekom, Kirch-Murdoch u. a. alle durch die Kartellbehörden entschieden worden sind, dabei in der Regel sogar in Brüssel und nicht von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Offensichtlich ist die zukünftige Konzentrationskontrolle noch mitten in einer Diskussion und nach wie vor geht es auch darum medienpolitische Prüfkriterien neben das Kartellrecht zu stellen. Ich bin gespannt, wie die endgültige Lösung in dieser wichtigen Frage aussehen wird. Diese und andere Fragen werden jetzt weiter diskutiert. Im Herbst 2001, so ist die Ankündigung, soll Klarheit über die Richtung hergestellt sein und weitere konkrete Lösungen vorgelegt werden.

Am 5. Oktober hat Herr Dr. Dieter Hahn, stv. Vorsitzender der Geschäftsführung der Kirch Holding GmbH & Co. KG, in einer gemeinsamen Sitzung des Beschließenden Ausschusses und des Fernsehausschusses die Unternehmenspolitik der KirchGruppe dargestellt. Er hat die unternehmerischen Ziele, so meine ich, sehr klar definiert und überzeugend dargestellt. Dabei möchte ich allerdings ausdrücklich seine Hinweise in der Sitzung zu Jugendschutzfragen ausnehmen. In diesem Gespräch wurde auch die Frage des Sitzes von N24 erörtert. Der Medienrat hatte in seiner letzten Sitzung hier klar Position bezogen in einer Resolution, in der deutlich gefordert wurde, den Sitz von N24 in Bayern beizubehalten. Ich habe auf der Grundlage dieser Resolution Gespräche mit den Spitzen der KirchGruppe geführt und keinen Zweifel daran gelassen, dass ich erwarte, dass die KirchGruppe auf diese Resolution entsprechend reagiert. Das waren keine leichten Gespräche, um dies einmal zurückhaltend zu formulieren. Ich denke in dieser Frage auch an den bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Edmund Stoiber, und ich weiß, dass sich auch der Ministerpräsident tatkräftig für den Erhalt von N24 in München eingesetzt hat. Die gemeinsamen Bemühungen hatten Erfolg. N24 wird seine Präsenz zwar in Berlin verstärken; es wird zum zentralen Informationsdienstleister der Senderfamilie ausgebaut und mit dem bisherigen Nachrichtenbereich von SAT.1 zusammengelegt. Dies ist auch der Grund, warum angesichts der Zusammenschlußentscheidung von SAT.1 und der Pro Sieben Media AG die nationale Politik und Wirtschaftsberichterstattung von Berlin aus erfolgt. Entscheidend ist aber, dass die politische und wirtschaftliche Berichterstattung aus dem gesamten süddeutschen Raum sowie die Produktion von Magazinsendungen auch in Zukunft aus zwei Studios in München erfolgen wird. Ein eigenes Redaktionsteam wird sich in München um die bayerische Landespolitik und ihr Zusammenspiel mit der Bundespolitik kümmern. Und München bleibt Unternehmenssitz und Lizenzstandort von N24. Außerdem wird ein regelmäßiger Teil der Geschäftstätigkeit der N24 Gesellschaft weiterhin von München aus erfolgen. Dazu wird die Geschäftsführung des Senders und der neue Informationsvorstand der Pro SiebenSAT.1 Media AG, Claus Larass, Büros in München und Berlin unterhalten.

Bei dieser standortpolitischen Diskussion sollten wir auch im Auge haben, dass die bayerische Hauptstadt zentraler Produktionsstandort für alle Sportsendungen der neuen Senderfamilie wird, wobei ich natürlich nicht die Bedeutung der Nachrichten und des Sports gleichgewichten möchte. Interessant ist bei der Frage der Sportproduktion, dass eine entscheidende Rolle der Sitz von DSF im Großraum München gespielt hat, weil durch eine Partnerschaft mit DSF die Qualität und der Umfang der Sportberichterstattung, insbesondere bei SAT.1 und N24 weiter ausgebaut werden sollen. Der Dienstleistungsbereich des Deutschen Sportfernsehens hat inzwischen erhebliche Bedeutung und ist deutlich größer - auch personell - als das eigentliche Sendeunternehmen. Ich finde das deshalb so bemerkenswert, weil die Lizenzerteilung an das Deutsche Sportfernsehen durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, das ist erst ein paar Jahre her, zu erbitterten Auseinandersetzungen im Kreise der Landesmedienanstalten und darüber hinaus geführt hatte. Wir haben uns damals durchgesetzt, ich möchte gar nicht an die vielen Verfahren erinnern, und die standortpolitischen und medienpolitischen Wirkungen werden gerade jetzt in dieser Umstrukturierungsphase der KirchGruppe besonders deutlich.

Herr Kopka hat zuerst über die Neukonstituierung des Medienrats im nächsten Jahr informiert. Ich möchte im Zusammenhang damit eine persönliche Erklärung abgeben. Meine jetzige Amtszeit als Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien endet zum 31.12.2001. Zur Zeit gibt es Spekulationen in der Öffentlichkeit über die Kandidaten, die dem jetzigen Intendanten des Bayerischen Rundfunks Albert Scharf nachfolgen könnten. In diesem Zusammenhang ist auch mein Name gefallen. Ich möchte Ihnen allen heute sagen, dass ich mich im nächsten Jahr erneut für das Amt des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien bewerben möchte. Eine Bewerbung für andere Ämter kommt deshalb nicht in Frage.