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- 2006
Am letzten Dienstag, den 12.12.2006, um 12.00 Uhr ist die Frist des Bieterverfahrens um den Medienkonzern ProSiebenSat.1 abgelaufen. Die Banken JP Morgan und Morgan Stanlay in London haben die Angebote für ProSiebenSat.1 bis zu diesem Termin entgegen genommen. Im Laufe der letzten Monate bin ich anlässlich von Presseberichten immer wieder von Haim Saban unmittelbar über die Entwicklung informiert worden. Umgekehrt bin ich selbst beim Unternehmen und bei Aufsichtsräten vorstellig geworden, um Klarheit, um mehr Informationen zu bekommen zu dem jetzt laufenden Verkaufsprozess. Es hat verschiedene Telefongespräche und Termine gegeben. Wir haben auch einen grundsätzlichen Informationsaustausch in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten vorgenommen. Vor allem mit den beiden Landesmedienanstalten, die ebenfalls Lizenzen für ProSiebenSat.1 erteilten, nämlich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und die LMK Rheinland-Pfalz. Ich darf nochmals daran erinnern, es geht im Wesentlichen um fünf Fernsehprogramme, um Sat1 mit einer Lizenz aus Rheinland-Pfalz, um ProSieben mit einer Lizenz aus Berlin und um Kabel 1, N24 und Neun Live, jeweils mit Genehmigungen der BLM.
Am 13.12. um 12.30 Uhr hat sich Haim Saban aus London bei mir gemeldet und mir offiziell die im Verfahren befindlichen drei Bieter genannt. Ich hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass ich in der heutigen Sitzung des Medienrats die Mitglieder unterrichten möchte und dass ich dazu entsprechende Informationen benötige. Herr Saban hat mich also ausdrücklich mit Blick auf die heutige Medienratsitzung über die drei Bieter informiert, die im Rennen waren!
Erstens, ein Konsortium aus dem internationalen Fond Apax Partners und der amerikanischen Investment Bank Goldman Sachs.
Zweitens, ein Konsortium aus den Finanzinvestoren Permira und KKR, nämlich die europäische Permira und die amerikanische Kohlberg Kravis Roberts (KKR), die bereits den europaweit agierenden TV-Konzern SBS besitzen.
Drittens, die Dogan Media Gruppe, der größte Medienkonzern der Türkei, dem eine Vielzahl von Zeitungen und Zeitschriften Rundfunk - und Fernsehsendern sowie Buchverlage gehören.
Herr Saban verwies im Telefongespräch darauf, dass der Wettbewerb der Bieter derzeitig sehr hitzig sei. Bisher bestehe noch keinerlei Klarheit zu irgendeinem Punkt im Verhältnis der drei Wettbewerber, innerhalb der nächsten 24 bis 48 Stunden sei aber mit weiterer Klarheit zu rechnen. Am Ende des Gesprächs sagte mir Herr Saban sofortige Informationen über alle weiteren Entwicklungen zu. Dies hat er nun heute um kurz nach 10.00 Uhr getan. Ergebnis: Den Zuschlag hat das Konsortium Permira/KKR mit SBS erhalten.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Haim Saban hat mit Finanzinvestoren vor 3 Jahren den Konzern ProSiebenSat.1 im Rahmen des Insolvenzverfahrens erworben, damals hatte er knapp 600 Mio. Euro bezahlt, der Aktienkurs stand bei 7,50 Euro. Heute liegt der Kurs bei 23,68 Euro. Der Kaufpreis beträgt wohl aufgrund der Erwartungen der SABAN-Gruppe etwa 3 Milliarden Euro. In drei Jahren haben also Haim Saban und seine Finanzinvestoren den Wert des Unternehmens verfünffacht. Wir waren zum Zeitpunkt der Insolvenz froh, dass der Käufer Haim Saban die Sender insgesamt übernommen hat und dass eine Zerschlagung des Unternehmens damit verhindert wurde. Die heutige Situation unterscheidet sich von der Bewältigung der Insolvenz grundlegend. Das Unternehmen ProSiebenSat.1 ist gefestigt. Die lizenzrechtlich abgesicherten Programme entsprechen inhaltlich den medienrechtlichen Vorgaben und der Vorstand hat im Laufe der Jahre mit einer strikten Sparpolitik das Unternehmen erfolgreich im Markt positioniert. Man muss wirklich einmal feststellen, dass das Management an der Spitze mit dem Vorstandsvorsitzenden Guillaume de Posch eine erfolgreiche Aufbauarbeit geleistet hat. Ich möchte weiter daran erinnern, dass vor 3 Jahren auch der Bauer-Verlag sehr daran interessiert war, ProSiebenSat.1 zu übernehmen, aber in letzter Minute nicht mehr mit Haim Saban mitbieten wollte. Übrigens gab es damals auch mit Blick auf Bauer, weil er im Besonderen im Zeitschriftenmarkt tätig ist, schon eine konzentrationsrechtliche Diskussion. Sie wissen, der Verkauf an Springer im vergangenen Jahr ist am Bundeskartellamt und an der KEK gescheitert. Inzwischen hat der Springer-Verlag seine Investitionen ins Ausland verlagert. So hat er in Polen und in der Türkei investiert. Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, haben sich jedenfalls in der Schlussphase des jetzigen Bieterverfahrens deutsche Unternehmen nicht mehr beteiligt.
Wir haben in Deutschland in unserer Fernseh- und Hörfunklandschaft insgesamt ein außerordentlich erfolgreiches duales System aufgebaut. Die Qualität der Programme und die erreichte Vielfalt ist im internationalen Vergleich einzigartig. Dies ist das Ergebnis der Medienpolitik und der zur Umsetzung dieser Konzepte für den privaten Rundfunk beauftragten Landesmedienanstalten. Wir können sicher auch begrüßen, dass wir in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, dessen Funktionsauftrag zwar immer wieder der Präzisierung bedarf und der gelegentlich in Versuchung gerät, seinen Auftrag zu extensiv zu praktizieren, der aber ein wichtiger Teil unseres Rundfunksystems darstellt.
Der Verkauf eines privaten Medienunternehmens kann nicht nach den gleichen Spielregeln wie der Verkauf von Betonwerken oder Maschinenunternehmen laufen. Die Gewährleistung von Meinungsvielfalt hat eine starke inhaltliche Komponente, die durch das Medienrecht im Einzelnen präzisiert wird. Die Erteilung von medienrechtlichen Lizenzen haben auch zum Ziel Kontinuität und Nachhaltigkeit des Medienangebots zu sichern. In einer neuen digitalen Welt gehört der chancengleiche Zugang zu Schlüsseltechnologien zu einem wesentlichen Prinzip unserer Medienordnung. Diesen Zielen von Verfassungs- und Medienrecht widerspricht es eindeutig, wenn ausschließlich kurzfristige Finanzinteressen zum Maßstab der Unternehmenspolitik im Medienbereich werden, und wenn sich Finanzinvestoren mit dem Ziel einkaufen wollen, spätestens nach 3 Jahren mit einem satten Gewinn das Unternehmen wieder zu veräußern. Kurzfristige Exitstrategien stehen im Widerspruch zu den medienrechtlichen Zielen, wie sie in unserer Rechtsordnung definiert sind. Wir brauchen also medienrechtliche Steuerungsinstrumentarien, die ausschließen, dass Medien gehandelt werden wie jedes andere Handelsobjekt. Von ihrer anderen Zielsetzung her garantieren auch das Wettbewerbsrecht und das Wirtschaftsrecht generell nicht das, was Verfassungs- und Medienrecht zum Ziel haben, nämlich Vielfalt und inhaltliche Qualität.
Ich habe in diesen Tagen eine Auseinandersetzung mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von ASTRA, Entavio heißt das geplante Verschlüsselungssystem. Ich will mich jetzt nicht zu dieser Frage inhaltlich äußern, nur darauf hinweisen, dass Herr Böge öffentlich erklärt hat, ich zitiere: „Wir haben nicht die Aufgabe, Vielfalt zu organisieren. Wir sorgen für Wettbewerb und Wettbewerb führt zu Vielfalt.“ Diese Aussage ist ein Frontalangriff auf das Medienrecht und die Kompetenz der Länder. Es wird zunehmend klar, dass das Bundeskartellamt die Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten, zu der es verpflichtet ist und die unter früherer Leitung durchaus schon recht gut funktioniert hat, nicht wahrnimmt. Oder um es noch deutlicher zu sagen, das Vorhandensein der Landesmedienanstalten und die Möglichkeiten medienrechtlicher Steuerung nicht wahrnehmen will. Ich appelliere dringend an die Politik, das Verhältnis von Medienrecht und Kartellrecht angesichts neuer Herausforderungen in der digitalen Welt zu präzisieren und die geltende Rechtsordnung weiterzuentwickeln. Es steht ja ohnehin das medienrechtliche Konzentrationsrecht zur Novellierung an.
Die sich jetzt abzeichnende Lösung kann im Ergebnis den ProSiebenSat.1-Konzern stabilisieren und eine Erweiterung des Unternehmens mit sich bringen durch die Verbindung mit SBS, die u.a. in Belgien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Niederlande, Norwegen, Rumänien und Schweden erfolgreich tätig sind und in 2006 knapp 1 Milliarde Euro Umsatz und über 200 Mio. Euro Gewinn gemacht haben. Mit dieser Lösung sind gute Zukunftschancen für Unternehmen, Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden am Standort München und Bayern.
Am 13.12. um 12.30 Uhr hat sich Haim Saban aus London bei mir gemeldet und mir offiziell die im Verfahren befindlichen drei Bieter genannt. Ich hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass ich in der heutigen Sitzung des Medienrats die Mitglieder unterrichten möchte und dass ich dazu entsprechende Informationen benötige. Herr Saban hat mich also ausdrücklich mit Blick auf die heutige Medienratsitzung über die drei Bieter informiert, die im Rennen waren!
Erstens, ein Konsortium aus dem internationalen Fond Apax Partners und der amerikanischen Investment Bank Goldman Sachs.
Zweitens, ein Konsortium aus den Finanzinvestoren Permira und KKR, nämlich die europäische Permira und die amerikanische Kohlberg Kravis Roberts (KKR), die bereits den europaweit agierenden TV-Konzern SBS besitzen.
Drittens, die Dogan Media Gruppe, der größte Medienkonzern der Türkei, dem eine Vielzahl von Zeitungen und Zeitschriften Rundfunk - und Fernsehsendern sowie Buchverlage gehören.
Herr Saban verwies im Telefongespräch darauf, dass der Wettbewerb der Bieter derzeitig sehr hitzig sei. Bisher bestehe noch keinerlei Klarheit zu irgendeinem Punkt im Verhältnis der drei Wettbewerber, innerhalb der nächsten 24 bis 48 Stunden sei aber mit weiterer Klarheit zu rechnen. Am Ende des Gesprächs sagte mir Herr Saban sofortige Informationen über alle weiteren Entwicklungen zu. Dies hat er nun heute um kurz nach 10.00 Uhr getan. Ergebnis: Den Zuschlag hat das Konsortium Permira/KKR mit SBS erhalten.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Haim Saban hat mit Finanzinvestoren vor 3 Jahren den Konzern ProSiebenSat.1 im Rahmen des Insolvenzverfahrens erworben, damals hatte er knapp 600 Mio. Euro bezahlt, der Aktienkurs stand bei 7,50 Euro. Heute liegt der Kurs bei 23,68 Euro. Der Kaufpreis beträgt wohl aufgrund der Erwartungen der SABAN-Gruppe etwa 3 Milliarden Euro. In drei Jahren haben also Haim Saban und seine Finanzinvestoren den Wert des Unternehmens verfünffacht. Wir waren zum Zeitpunkt der Insolvenz froh, dass der Käufer Haim Saban die Sender insgesamt übernommen hat und dass eine Zerschlagung des Unternehmens damit verhindert wurde. Die heutige Situation unterscheidet sich von der Bewältigung der Insolvenz grundlegend. Das Unternehmen ProSiebenSat.1 ist gefestigt. Die lizenzrechtlich abgesicherten Programme entsprechen inhaltlich den medienrechtlichen Vorgaben und der Vorstand hat im Laufe der Jahre mit einer strikten Sparpolitik das Unternehmen erfolgreich im Markt positioniert. Man muss wirklich einmal feststellen, dass das Management an der Spitze mit dem Vorstandsvorsitzenden Guillaume de Posch eine erfolgreiche Aufbauarbeit geleistet hat. Ich möchte weiter daran erinnern, dass vor 3 Jahren auch der Bauer-Verlag sehr daran interessiert war, ProSiebenSat.1 zu übernehmen, aber in letzter Minute nicht mehr mit Haim Saban mitbieten wollte. Übrigens gab es damals auch mit Blick auf Bauer, weil er im Besonderen im Zeitschriftenmarkt tätig ist, schon eine konzentrationsrechtliche Diskussion. Sie wissen, der Verkauf an Springer im vergangenen Jahr ist am Bundeskartellamt und an der KEK gescheitert. Inzwischen hat der Springer-Verlag seine Investitionen ins Ausland verlagert. So hat er in Polen und in der Türkei investiert. Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, haben sich jedenfalls in der Schlussphase des jetzigen Bieterverfahrens deutsche Unternehmen nicht mehr beteiligt.
Wir haben in Deutschland in unserer Fernseh- und Hörfunklandschaft insgesamt ein außerordentlich erfolgreiches duales System aufgebaut. Die Qualität der Programme und die erreichte Vielfalt ist im internationalen Vergleich einzigartig. Dies ist das Ergebnis der Medienpolitik und der zur Umsetzung dieser Konzepte für den privaten Rundfunk beauftragten Landesmedienanstalten. Wir können sicher auch begrüßen, dass wir in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, dessen Funktionsauftrag zwar immer wieder der Präzisierung bedarf und der gelegentlich in Versuchung gerät, seinen Auftrag zu extensiv zu praktizieren, der aber ein wichtiger Teil unseres Rundfunksystems darstellt.
Der Verkauf eines privaten Medienunternehmens kann nicht nach den gleichen Spielregeln wie der Verkauf von Betonwerken oder Maschinenunternehmen laufen. Die Gewährleistung von Meinungsvielfalt hat eine starke inhaltliche Komponente, die durch das Medienrecht im Einzelnen präzisiert wird. Die Erteilung von medienrechtlichen Lizenzen haben auch zum Ziel Kontinuität und Nachhaltigkeit des Medienangebots zu sichern. In einer neuen digitalen Welt gehört der chancengleiche Zugang zu Schlüsseltechnologien zu einem wesentlichen Prinzip unserer Medienordnung. Diesen Zielen von Verfassungs- und Medienrecht widerspricht es eindeutig, wenn ausschließlich kurzfristige Finanzinteressen zum Maßstab der Unternehmenspolitik im Medienbereich werden, und wenn sich Finanzinvestoren mit dem Ziel einkaufen wollen, spätestens nach 3 Jahren mit einem satten Gewinn das Unternehmen wieder zu veräußern. Kurzfristige Exitstrategien stehen im Widerspruch zu den medienrechtlichen Zielen, wie sie in unserer Rechtsordnung definiert sind. Wir brauchen also medienrechtliche Steuerungsinstrumentarien, die ausschließen, dass Medien gehandelt werden wie jedes andere Handelsobjekt. Von ihrer anderen Zielsetzung her garantieren auch das Wettbewerbsrecht und das Wirtschaftsrecht generell nicht das, was Verfassungs- und Medienrecht zum Ziel haben, nämlich Vielfalt und inhaltliche Qualität.
Ich habe in diesen Tagen eine Auseinandersetzung mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von ASTRA, Entavio heißt das geplante Verschlüsselungssystem. Ich will mich jetzt nicht zu dieser Frage inhaltlich äußern, nur darauf hinweisen, dass Herr Böge öffentlich erklärt hat, ich zitiere: „Wir haben nicht die Aufgabe, Vielfalt zu organisieren. Wir sorgen für Wettbewerb und Wettbewerb führt zu Vielfalt.“ Diese Aussage ist ein Frontalangriff auf das Medienrecht und die Kompetenz der Länder. Es wird zunehmend klar, dass das Bundeskartellamt die Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten, zu der es verpflichtet ist und die unter früherer Leitung durchaus schon recht gut funktioniert hat, nicht wahrnimmt. Oder um es noch deutlicher zu sagen, das Vorhandensein der Landesmedienanstalten und die Möglichkeiten medienrechtlicher Steuerung nicht wahrnehmen will. Ich appelliere dringend an die Politik, das Verhältnis von Medienrecht und Kartellrecht angesichts neuer Herausforderungen in der digitalen Welt zu präzisieren und die geltende Rechtsordnung weiterzuentwickeln. Es steht ja ohnehin das medienrechtliche Konzentrationsrecht zur Novellierung an.
Die sich jetzt abzeichnende Lösung kann im Ergebnis den ProSiebenSat.1-Konzern stabilisieren und eine Erweiterung des Unternehmens mit sich bringen durch die Verbindung mit SBS, die u.a. in Belgien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Niederlande, Norwegen, Rumänien und Schweden erfolgreich tätig sind und in 2006 knapp 1 Milliarde Euro Umsatz und über 200 Mio. Euro Gewinn gemacht haben. Mit dieser Lösung sind gute Zukunftschancen für Unternehmen, Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden am Standort München und Bayern.