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- 2006
Die geradezu dramatischen Veränderungsprozesse in unserer Medienlandschaft werden durch die Top-Meldung von heute wieder einmal belegt: „Unity Media, arena und Premiere einigen sich auf Distributions- und Vermarktungspartnerschaft im Kabel“. Schon der Hinweis auf eine Einigung zwischen arena und Premiere ist neu und bemerkenswert. Sie erinnern sich, arena hatte die klassischen Pay-TV Rechte von der Fußball-Liga gekauft und lange Zeit sah es so aus, als ob Premiere zukünftig ohne Bundesliga bleiben würde. Dann kam die spektakuläre Kooperation zwischen Telekom und Premiere, mit dem Ziel die Bundesliga nunmehr über IP-TV zu übertragen. Eine neue Partnerschaft zwischen einem großen Telekommunikationsunternehmen an dem auch noch der Staat mit über 30 % beteiligt ist und einem klassischen Pay-TV Anbieter mit einer medienrechtlichen Lizenz und einem breiten Programmangebot. Ich habe über diese Konstellation berichtet. Dann haben wir gestern im Fernsehausschuss noch einmal über eine neue Konstellation beraten, die als Auffanglösung diskutiert wurde: Die Telekom hat großes Interesse gezeigt, möglicherweise mit dem Deutschen SportFernsehen eine Kooperation einzugehen, wenn die Kooperation zwischen der Telekom und Premiere im Bereich des neuen Übertragungsweges IP-TV scheitern sollte. Das Deutsche SportFernsehen hat eine schon länger bestehende Digitallizenz, für die es einen Antrag auf Programmänderung gestellt hat, die gestern im Fernsehausschuss genehmigt wurde. Das sieht zunächst wenig spektakulär aus, aber wenn man genau hinsieht, hat die Programmänderung zum Ziel, zukünftig auch die Möglichkeit zu haben, die Fußball-Bundesliga insgesamt beim Deutschen SportFernsehen zu übertragen. Es ist jetzt nicht so, dass diese Partnerschaft schon beginnen würde, weil ja der Vertrag zwischen der Telekom und Premiere weiterhin Gültigkeit hat. Über die vertraglichen Bedingungen, vor allem die Frage des Einflusses der Telekom, hat heute Mittag die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten beraten, mit dem Ergebnis, dass die DLM keine Anhaltspunkte dafür sieht, dass Premiere nicht die Veranstalter-Verantwortung wahrnimmt. - Dieses Beispiel zeigt auch, dass wir Tag für Tag Veränderungsprozesse in der Unternehmensstruktur und in den unternehmerischen Zielen in der Medienbranche haben und die Veränderungsprozesse uns in der Medienpolitik, in der Medienaufsicht und in den Fragen zukünftiger Regulierung ständig neu herausfordern.
Wenn man diese Vorgänge insgesamt bewertet, dann heißt das für den Zuschauer „Bundesliga live für alle Fans“ und die Sorge, es gäbe jetzt ein totales Durcheinander mit Blick auf die Settop-Boxen. Die technische Voraussetzung für den Empfang hat sich jedenfalls weitgehend entspannt.
Wie Sie alle wissen, haben gestern und vorgestern in Nürnberg die 14. BLM-Lokalrundfunktage stattgefunden. Dr. Jooß hat in seinem Bericht bereits hervorgehoben, dass sie wieder sehr erfolgreich waren. Dort haben wir alle wichtigen Themen diskutiert, die für den lokalen Rundfunk in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen werden: U.a. ging es dabei um unser DMB-Projekt MI FRIENDS, bei dem wir vor allem auch die Einbindung lokaler/regionaler mittelständischer Unternehmen in neue Technologien erproben. Denn bei „Mobile Broadcasting“ geht es nicht nur um neue Verteiltechniken, sondern auch um neue Geschäftsmodelle, die im Rahmen eines solchen Pilotprojekts ausprobiert werden können.
Ein weiterer Punkt, der für die Zukunft gerade der mittelständischen Unternehmen von elementarer Bedeutung ist, ist die Verhinderung der Vorstellungen der EU, im besonderen von Frau Reding, die digitalen Rundfunkfrequenzen, wie vor einigen Jahren die UMTS-Frequenzen, zu versteigern. Bei einer solchen Vorgehensweise wird nicht Vielfalt geschaffen. Im Gegenteil, die reine Marktmacht wird sich durchsetzen. Dabei werden weder die besondere Rolle und Funktion des Rundfunks berücksichtigt noch die gewachsenen Strukturen unseres dualen Rundfunksystems. Es ginge damit vor allem zu Lasten des Mittelstandes und der Regionen. Ein solches Vorgehen ist weder für die Länder noch für die Anbieter und Landesmedienanstalten akzeptabel. Es ist schlicht verfassungswidrig.
Die neue Konkurrenz für die klassischen Medienunternehmen durch kapitalstarke Telekommunikations- und Mobilfunkunternehmen, aber auch durch die Global Player aus dem Bereich des Internets, bedeutet für mich auch, dass die beiden Säulen des dualen Rundfunksystems, also die öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter, in Zukunft besser als bisher zusammenarbeiten sollten. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Rundfunk und der BLM aktuell im Projekt MI FRIENDS ist dafür ein gutes Beispiel. Natürlich müssen wir dabei darauf achten, dass die private Seite nicht benachteiligt wird. Vor diesem Hintergrund ist für uns von großem Interesse, wie der Rundfunkrat des BR entscheiden wird, wenn es um die Ausgestaltung des zukünftigen Jugendradios des Bayerischen Rundfunks geht. Ich gehe davon aus, dass auch der Rundfunrat sensibel mit diesem Thema umgehen wird, zumal der BR mit seinen fünf UKW- und fünf DAB-Programmen gesetzlich sehr gut abgesichert ist.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt in Nürnberg war die Zukunft des Teilnehmerentgelts. Klar ist, dass es dabei sehr auf das gemeinsam von Staatskanzlei und BLM in Auftrag gegeben Gutachten ankommen wird. Dieses Gutachten wird Anfang September vorliegen und dann in den Landtag eingebracht werden. Bereits in der kommenden Woche gibt es einen zweiten Zwischenbericht, den wir alle mit großer Spannung erwarten. Die Diskussionen in Nürnberg haben gezeigt, dass wir hier gemeinsam auf einem guten Weg sind. Angesichts der vor uns stehenden Herausforderungen ist das ebenso wichtig und wie notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Veränderungen im Bereich der elektronischen Medien sind gekennzeichnet durch die Begriffe „Digitalisierung“ und „Konvergenz“ – technisch und inhaltlich. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Gefahren für eine echte Vielfalt der Angebote, die sich nicht in einer bloß quantitativen Vermehrung bei gleichzeitiger Verengung der Anbieterstruktur erschöpfen darf.
Die BLM muss auf diese Entwicklungen reagieren, vor allem aber den Prozess auch aktiv mitgestalten. Im Folgenden einige zentrale Punkte, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen werden:
1. Zukunft des Hörfunks
- Erarbeitung eines Konzepts für ein sich sinnvoll ergänzendes Nebeneinander von lokalen/regionalen, landesweiten und bundesweiten Angeboten in technischer und inhaltlicher Hinsicht. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der Ergebnisse der Funkplanungskonferenz RRC06. Diese Herausforderung unterscheidet sich kaum von der Mitte der 80er Jahre, als die BLM das erste Hörfunkkonzept entwickelt hat.
- Anpassung des Hörfunkkonzeptes an multimediale Entwicklungen (Mobile Media, Internet, Podcasting). Unser Projekt MI FRIENDS hat hier eine wichtige Pilotfunktion.
- Absicherung der Beteiligung bayerischer Unternehmen an überregionalen Angeboten. Auch das wird eine große Herausforderung, weil bestimmte Netzstrukturen eher national angelegt sind und die Frage der Regionalisierung erst noch gelöst werden muss.
2. Zukunft des lokalen Fernsehens / Medienpolitik ist auch Mittelstandspolitik
- Präsenz auf allen relevanten Verbreitungswegen zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen.
- Verbesserung der inhaltlichen Qualität und der publizistischen Relevanz für den jeweiligen lokalen/regionalen Raum. Eine Diskussion, die jetzt auch wieder auf den Lokalrundfunktagen geführt wurde.
- Ziel der Medienpolitik muss die Sicherung des lokalen Fernsehens sein, dazu gehören auf Dauer wirtschaftliche Bedingungen für die Medienunternehmen, die eine realistische Chance für Programme mit inhaltlicher Vielfalt und Qualität eröffnen und der Gefahr der Abhängigkeit von medienfremden Einflüssen entgegenwirken.
3. Zukunft der Regulierung
- Neuordnung der Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten:
alle Fragen bundesweit verbreiteter Angebote müssen mit vergleichbarer Qualität abgearbeitet und einheitlich entschieden und vollzogen werden. Dabei dürfen Ressourcen nicht zersplittert (KEK-Modell), sondern müssen zusammengeführt werden (KJM-Modell).
- Evaluierungsphase Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit KJM-Modell erfolgreich abschließen und in eine dauerhafte Struktur überführen.
- Zusammenarbeit der Medienaufsicht mit anderen zuständigen Behörden, insbesondere der TK-Regulierung (Bundesnetzagentur) und des Wettbewerbsrecht (Kartellämter) verstärken und institutionalisieren. Devise: entsprechend den Zuständigkeiten getrennt marschieren, aber abgestimmt entscheiden.
- Verbesserung der Positionierung gegenüber der EU durch Zusammenarbeit mit den Ländern (Föderalismus-Reform !) und anderen europäischen Regulierern, gegen rein marktgetriebene Modelle (Versteigerung !) im Medienbereich.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Plattformbetreiber, Beispiel: Netzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Mobilfunkunternehmen; ein enorm wichtiger Punkt, bei dem es gilt, viele schwierige Detailfragen zu klären.
4. Förderungen
- Neuen Projekten sind durch die Begrenzung der Mittel aus Rundfunkgebühr und Teilnehmerentgelt Grenzen gesetzt, so lange keine sicheren Perspektiven für die weitere Entwicklung erkennbar sind.
- Umso wichtiger ist es, bestehende Förderungen generell daraufhin zu überprüfen, ob sie den diversen o.g. Zielsetzungen voll entsprechen, d.h. insbesondere ob sie mittelständische bayerische Anbieter für die Zukunft fit machen und zur Qualitätssicherung beitragen (z.B. Programm- und Produktionsförderung, Aus- und Fortbildung, technische Infrastrukturförderung, Funkanalyse).
- Medienpädagogik: neue Allianzen unter Einschluss der Rundfunkveranstalter anstreben.
5. Gremienarbeit
- Angesichts der Veränderungsprozesse, die verkürzt formuliert, mehr und mehr Marktgesichtspunkte in den Vordergrund rücken und Qualität und inhaltliche Vielfalt hinten anstellen, wenn sie überhaupt noch vorkommen, muss die plurale Kontrolle in besonderer Weise auch zukünftig tätig sein. Sie muss in allen Regulierungsmodellen in geeigneter Weise stattfinden. Für die BLM bedeutet das, dass, wie schon bisher praktiziert - wir haben darüber auch schon im Vorstand diskutiert - die ausschussübergreifende Arbeit weiterentwickelt werden sollte und dass auch zu ad-hoc-Themen Ausschüsse gebildet werden. Dies werden wir im Medienrat diskutieren, denn es ist natürlich eine Entscheidung des Medienrats, wie wir die Ausschuss-Strukturen weiter entwickeln angesichts neuer Fragestellungen.
Auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz bleibt Viefaltssicherung der zentrale medienpolitische Ansatz: Vielfalt der Anbieter mit einer klaren Mittelstandssicherung, Vielfalt der Inhalte und Qualitätssicherung. Zusammenfassend gilt: Ziel der Medienpolitik und der Medienaufsicht muss die Sicherung und Weiterentwicklung der gewachsenen Medienstrukturen mit einem vielfältigen Angebot bleiben. Es müssen aber auch neue Beteiligungsmöglichkeiten für neu auftretende Unternehmen im Medienmarkt eröffnet werden. Damit den Nutzern - und das sind im multimedialen Zeitalter nicht nur die Radiohörer und Fernsehzuschauer - attraktive neue Inhalte und multimediale Anwendungen zur Verfügung stehen.
In meinem Bericht habe ich die kommenden Herausforderungen dargestellt. Ich denke die Bezeichnung Herausforderung ist sehr treffend. Die Entwicklung wird uns fordern. Sie wird uns mehr herausfordern als die Situation, die Anfang der 80iger Jahre bei der Einführung des privaten Rundfunks zu bewältigen war. Persönlich möchte ich meine ganze Kraft dafür einsetzen, dass die genannten Ziele erfolgreich verwirklicht werden können. Dies wird gelingen, wenn die Organe der Landeszentrale in bewährter Weise zusammenwirken und vor allem der Medienrat seine herausragende Aufgabenstellung in den wesentlichen Fragen der Medienpolitik zukünftig zielgerichtet wahrnehmen kann. Die BLM ist mit ihren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragend aufgestellt, hierzu alle Voraussetzungen zu schaffen. Gemeinsam werden wir es schaffen.
Wenn man diese Vorgänge insgesamt bewertet, dann heißt das für den Zuschauer „Bundesliga live für alle Fans“ und die Sorge, es gäbe jetzt ein totales Durcheinander mit Blick auf die Settop-Boxen. Die technische Voraussetzung für den Empfang hat sich jedenfalls weitgehend entspannt.
Wie Sie alle wissen, haben gestern und vorgestern in Nürnberg die 14. BLM-Lokalrundfunktage stattgefunden. Dr. Jooß hat in seinem Bericht bereits hervorgehoben, dass sie wieder sehr erfolgreich waren. Dort haben wir alle wichtigen Themen diskutiert, die für den lokalen Rundfunk in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen werden: U.a. ging es dabei um unser DMB-Projekt MI FRIENDS, bei dem wir vor allem auch die Einbindung lokaler/regionaler mittelständischer Unternehmen in neue Technologien erproben. Denn bei „Mobile Broadcasting“ geht es nicht nur um neue Verteiltechniken, sondern auch um neue Geschäftsmodelle, die im Rahmen eines solchen Pilotprojekts ausprobiert werden können.
Ein weiterer Punkt, der für die Zukunft gerade der mittelständischen Unternehmen von elementarer Bedeutung ist, ist die Verhinderung der Vorstellungen der EU, im besonderen von Frau Reding, die digitalen Rundfunkfrequenzen, wie vor einigen Jahren die UMTS-Frequenzen, zu versteigern. Bei einer solchen Vorgehensweise wird nicht Vielfalt geschaffen. Im Gegenteil, die reine Marktmacht wird sich durchsetzen. Dabei werden weder die besondere Rolle und Funktion des Rundfunks berücksichtigt noch die gewachsenen Strukturen unseres dualen Rundfunksystems. Es ginge damit vor allem zu Lasten des Mittelstandes und der Regionen. Ein solches Vorgehen ist weder für die Länder noch für die Anbieter und Landesmedienanstalten akzeptabel. Es ist schlicht verfassungswidrig.
Die neue Konkurrenz für die klassischen Medienunternehmen durch kapitalstarke Telekommunikations- und Mobilfunkunternehmen, aber auch durch die Global Player aus dem Bereich des Internets, bedeutet für mich auch, dass die beiden Säulen des dualen Rundfunksystems, also die öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter, in Zukunft besser als bisher zusammenarbeiten sollten. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Rundfunk und der BLM aktuell im Projekt MI FRIENDS ist dafür ein gutes Beispiel. Natürlich müssen wir dabei darauf achten, dass die private Seite nicht benachteiligt wird. Vor diesem Hintergrund ist für uns von großem Interesse, wie der Rundfunkrat des BR entscheiden wird, wenn es um die Ausgestaltung des zukünftigen Jugendradios des Bayerischen Rundfunks geht. Ich gehe davon aus, dass auch der Rundfunrat sensibel mit diesem Thema umgehen wird, zumal der BR mit seinen fünf UKW- und fünf DAB-Programmen gesetzlich sehr gut abgesichert ist.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt in Nürnberg war die Zukunft des Teilnehmerentgelts. Klar ist, dass es dabei sehr auf das gemeinsam von Staatskanzlei und BLM in Auftrag gegeben Gutachten ankommen wird. Dieses Gutachten wird Anfang September vorliegen und dann in den Landtag eingebracht werden. Bereits in der kommenden Woche gibt es einen zweiten Zwischenbericht, den wir alle mit großer Spannung erwarten. Die Diskussionen in Nürnberg haben gezeigt, dass wir hier gemeinsam auf einem guten Weg sind. Angesichts der vor uns stehenden Herausforderungen ist das ebenso wichtig und wie notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Veränderungen im Bereich der elektronischen Medien sind gekennzeichnet durch die Begriffe „Digitalisierung“ und „Konvergenz“ – technisch und inhaltlich. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Gefahren für eine echte Vielfalt der Angebote, die sich nicht in einer bloß quantitativen Vermehrung bei gleichzeitiger Verengung der Anbieterstruktur erschöpfen darf.
Die BLM muss auf diese Entwicklungen reagieren, vor allem aber den Prozess auch aktiv mitgestalten. Im Folgenden einige zentrale Punkte, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen werden:
1. Zukunft des Hörfunks
- Erarbeitung eines Konzepts für ein sich sinnvoll ergänzendes Nebeneinander von lokalen/regionalen, landesweiten und bundesweiten Angeboten in technischer und inhaltlicher Hinsicht. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der Ergebnisse der Funkplanungskonferenz RRC06. Diese Herausforderung unterscheidet sich kaum von der Mitte der 80er Jahre, als die BLM das erste Hörfunkkonzept entwickelt hat.
- Anpassung des Hörfunkkonzeptes an multimediale Entwicklungen (Mobile Media, Internet, Podcasting). Unser Projekt MI FRIENDS hat hier eine wichtige Pilotfunktion.
- Absicherung der Beteiligung bayerischer Unternehmen an überregionalen Angeboten. Auch das wird eine große Herausforderung, weil bestimmte Netzstrukturen eher national angelegt sind und die Frage der Regionalisierung erst noch gelöst werden muss.
2. Zukunft des lokalen Fernsehens / Medienpolitik ist auch Mittelstandspolitik
- Präsenz auf allen relevanten Verbreitungswegen zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen.
- Verbesserung der inhaltlichen Qualität und der publizistischen Relevanz für den jeweiligen lokalen/regionalen Raum. Eine Diskussion, die jetzt auch wieder auf den Lokalrundfunktagen geführt wurde.
- Ziel der Medienpolitik muss die Sicherung des lokalen Fernsehens sein, dazu gehören auf Dauer wirtschaftliche Bedingungen für die Medienunternehmen, die eine realistische Chance für Programme mit inhaltlicher Vielfalt und Qualität eröffnen und der Gefahr der Abhängigkeit von medienfremden Einflüssen entgegenwirken.
3. Zukunft der Regulierung
- Neuordnung der Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten:
alle Fragen bundesweit verbreiteter Angebote müssen mit vergleichbarer Qualität abgearbeitet und einheitlich entschieden und vollzogen werden. Dabei dürfen Ressourcen nicht zersplittert (KEK-Modell), sondern müssen zusammengeführt werden (KJM-Modell).
- Evaluierungsphase Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit KJM-Modell erfolgreich abschließen und in eine dauerhafte Struktur überführen.
- Zusammenarbeit der Medienaufsicht mit anderen zuständigen Behörden, insbesondere der TK-Regulierung (Bundesnetzagentur) und des Wettbewerbsrecht (Kartellämter) verstärken und institutionalisieren. Devise: entsprechend den Zuständigkeiten getrennt marschieren, aber abgestimmt entscheiden.
- Verbesserung der Positionierung gegenüber der EU durch Zusammenarbeit mit den Ländern (Föderalismus-Reform !) und anderen europäischen Regulierern, gegen rein marktgetriebene Modelle (Versteigerung !) im Medienbereich.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Plattformbetreiber, Beispiel: Netzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Mobilfunkunternehmen; ein enorm wichtiger Punkt, bei dem es gilt, viele schwierige Detailfragen zu klären.
4. Förderungen
- Neuen Projekten sind durch die Begrenzung der Mittel aus Rundfunkgebühr und Teilnehmerentgelt Grenzen gesetzt, so lange keine sicheren Perspektiven für die weitere Entwicklung erkennbar sind.
- Umso wichtiger ist es, bestehende Förderungen generell daraufhin zu überprüfen, ob sie den diversen o.g. Zielsetzungen voll entsprechen, d.h. insbesondere ob sie mittelständische bayerische Anbieter für die Zukunft fit machen und zur Qualitätssicherung beitragen (z.B. Programm- und Produktionsförderung, Aus- und Fortbildung, technische Infrastrukturförderung, Funkanalyse).
- Medienpädagogik: neue Allianzen unter Einschluss der Rundfunkveranstalter anstreben.
5. Gremienarbeit
- Angesichts der Veränderungsprozesse, die verkürzt formuliert, mehr und mehr Marktgesichtspunkte in den Vordergrund rücken und Qualität und inhaltliche Vielfalt hinten anstellen, wenn sie überhaupt noch vorkommen, muss die plurale Kontrolle in besonderer Weise auch zukünftig tätig sein. Sie muss in allen Regulierungsmodellen in geeigneter Weise stattfinden. Für die BLM bedeutet das, dass, wie schon bisher praktiziert - wir haben darüber auch schon im Vorstand diskutiert - die ausschussübergreifende Arbeit weiterentwickelt werden sollte und dass auch zu ad-hoc-Themen Ausschüsse gebildet werden. Dies werden wir im Medienrat diskutieren, denn es ist natürlich eine Entscheidung des Medienrats, wie wir die Ausschuss-Strukturen weiter entwickeln angesichts neuer Fragestellungen.
Auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz bleibt Viefaltssicherung der zentrale medienpolitische Ansatz: Vielfalt der Anbieter mit einer klaren Mittelstandssicherung, Vielfalt der Inhalte und Qualitätssicherung. Zusammenfassend gilt: Ziel der Medienpolitik und der Medienaufsicht muss die Sicherung und Weiterentwicklung der gewachsenen Medienstrukturen mit einem vielfältigen Angebot bleiben. Es müssen aber auch neue Beteiligungsmöglichkeiten für neu auftretende Unternehmen im Medienmarkt eröffnet werden. Damit den Nutzern - und das sind im multimedialen Zeitalter nicht nur die Radiohörer und Fernsehzuschauer - attraktive neue Inhalte und multimediale Anwendungen zur Verfügung stehen.
In meinem Bericht habe ich die kommenden Herausforderungen dargestellt. Ich denke die Bezeichnung Herausforderung ist sehr treffend. Die Entwicklung wird uns fordern. Sie wird uns mehr herausfordern als die Situation, die Anfang der 80iger Jahre bei der Einführung des privaten Rundfunks zu bewältigen war. Persönlich möchte ich meine ganze Kraft dafür einsetzen, dass die genannten Ziele erfolgreich verwirklicht werden können. Dies wird gelingen, wenn die Organe der Landeszentrale in bewährter Weise zusammenwirken und vor allem der Medienrat seine herausragende Aufgabenstellung in den wesentlichen Fragen der Medienpolitik zukünftig zielgerichtet wahrnehmen kann. Die BLM ist mit ihren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragend aufgestellt, hierzu alle Voraussetzungen zu schaffen. Gemeinsam werden wir es schaffen.