- ...
- 2006
Die beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG hat während der letzten Monate und bis zum Rückzug von Springer die Schlagzeilen der Medien beherrscht. Auch die BLM und ihr Medienrat waren damit intensiv befasst. Ich erinnere nur an unsere Sondersitzung vom 26. Januar 2006, die zu einer sehr engagierten Diskussion im Plenum, aber auch zu einem eindeutigen Votum zugunsten einer Übernahme führte. Das ist inzwischen Vergangenheit, weil die Axel Springer AG die Konsequenzen aus der immer unübersichtlicheren Lage gezogen hat. Angesichts wachsender Risiken und einer deutlich überzogenen, teilweise auch vorurteilshaften Diskussion in der Öffentlichkeit kann ihr das niemand verdenken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf den Medienmarkt in Deutschland auswirkt. Offensichtlich sind wir aber durch unsere Rahmenbedingungen kaum noch in der Lage, bei den Medien über Deutschland hinaus zu denken, geschweige denn zu agieren. Am Abend nach der Entscheidung habe ich eine Sendung von n-tv gesehen, die Sandra Maischberger moderierte. Ihre Gäste, nämlich Günter Wallraff und Helmut Thoma, hätten gegensätzlicher nicht sein können. Der eine, Thoma, argumentierte sehr pragmatisch und bedauerte den Rückzug von Springer, während der andere, Wallraff, auf geradezu gespenstische Weise die Anti-Springer-Stimmung der sechziger und siebziger Jahre wieder zu beleben versuchte. Daran zeigte sich, wie schwer wir uns immer noch tun, Medienentwicklungen ideologiefern zu kommentieren.
Unter der Überschrift „Einer kann’s nicht lassen“ brachte die Süddeutsche Zeitung vom
3. Februar auf ihrer Medienseite einen Artikel über den Präsidenten der BLM, in dem dieser wie folgt zitiert wird: „Von unserer Seite besteht Interesse daran, das Verfahren weiterzuführen mit dem Ziel, den Beschluss der KEK im Hinblick auf zukünftige Verfahren aufzuheben.“ Die Art, wie gerade die Süddeutsche Zeitung das Springer-Thema bis an die Grenzen des journalistisch Vertretbaren personalisiert hat, dokumentiert auch dieser Artikel. In der Sache möchte ich dem Präsidenten ausdrücklich beipflichten. Es geht hier nicht mehr um die Causa Springer oder Bertelsmann, sondern um die Argumente, die von der KEK in ihrer Begründung gegen die Übernahme verwendet wurden. Das Anliegen der Vielfaltsicherung ist gewiss ein übergeordnetes medienpolitisches und vor allem gesellschaftspolitisches Ziel. Dieses Ziel gerät jedoch in Misskredit, wenn es mit offensichtlich fragwürdigen Prinzipien der Rechtsanwendung verfolgt wird. Als Aufsichtsgremium dürfen wir nicht einfach hinnehmen, dass Medienmacht und Medieneinfluss so unprofessionell analysiert und gewichtet werden wie von der KEK. Mit ihrem Versuch, alle Medien übergreifend zu bewerten, hat sich die Kommission, so glaube ich, auf das Glatteis begeben und sowohl ihren Prüfungsauftrag überdehnt wie ihre fachliche Kompetenz überschätzt. Deshalb bringe ich heute einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 4 Abs. 1, Satz 4 unserer Geschäftsordnung in den Medienrat ein. Ich meine, wir haben in der Angelegenheit ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, um es rechtlich korrekt zu sagen. Deshalb sollten wir den Präsidenten beauftragen, die KDLM mit dem Ziel anzurufen, dass der Beschluss der KEK für rechtswidrig erklärt wird. Diesen Dringlichkeitsantrag habe ich bereits in der letzten Sitzung des Fernsehausschusses erläutert. Er wurde, soweit ich es übersehe, von allen anwesenden Mitgliedern des Ausschusses unterschrieben, so dass die nötige Stimmenzahl übertroffen ist und er auf die heutige Tagesordnung gesetzt werden kann.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir wollen hier keine bereits geschlagene Schlacht noch einmal eröffnen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten verhindern, dass die zweifelhafte Rechtsanwendung der KEK Nachahmung findet. In dem Zusammenhang will ich auch nicht meinen Unwillen verbergen über die Art, wie die KEK mit dem Thema in der Öffentlichkeit umging. Ich zitiere aus ihrer Pressemitteilung 03/2006. Darin äußerte sich der Vorsitzende der KEK wie folgt: „Es zeugt zunächst von geringer Professionalität, sich während oder sogar bereits vor einem laufenden Verfahren bei der KDLM als deren Mitglied in der Sache zu äußern. Zudem gehört es zu den vornehmsten Pflichten von Mitgliedern eines solchen Entscheidungsgremiums, Beschlüsse nicht zu kommentieren, über die man demnächst befinden muss.“ Es mag sein, dass diese Angriffe auf den Präsidenten der BLM zielen, aber gleichzeitig sind wir als Gremium mitgemeint. Unser selbstverständliches Recht ist es, Beschlüsse einer Kommission der Landesmedienanstalten in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren und hier zu einem Meinungsbild zu kommen. Das haben wir getan. Wenn die KEK dies anders sieht, zeugt es von einer bemerkenswerten Unempfindlichkeit gegenüber den Aufsichtsgremien – einer Unempfindlichkeit, die sich übrigens auch schon in der Diskussion über einen Beirat für Sat.1 gezeigt hat.
Unter der Überschrift „Einer kann’s nicht lassen“ brachte die Süddeutsche Zeitung vom
3. Februar auf ihrer Medienseite einen Artikel über den Präsidenten der BLM, in dem dieser wie folgt zitiert wird: „Von unserer Seite besteht Interesse daran, das Verfahren weiterzuführen mit dem Ziel, den Beschluss der KEK im Hinblick auf zukünftige Verfahren aufzuheben.“ Die Art, wie gerade die Süddeutsche Zeitung das Springer-Thema bis an die Grenzen des journalistisch Vertretbaren personalisiert hat, dokumentiert auch dieser Artikel. In der Sache möchte ich dem Präsidenten ausdrücklich beipflichten. Es geht hier nicht mehr um die Causa Springer oder Bertelsmann, sondern um die Argumente, die von der KEK in ihrer Begründung gegen die Übernahme verwendet wurden. Das Anliegen der Vielfaltsicherung ist gewiss ein übergeordnetes medienpolitisches und vor allem gesellschaftspolitisches Ziel. Dieses Ziel gerät jedoch in Misskredit, wenn es mit offensichtlich fragwürdigen Prinzipien der Rechtsanwendung verfolgt wird. Als Aufsichtsgremium dürfen wir nicht einfach hinnehmen, dass Medienmacht und Medieneinfluss so unprofessionell analysiert und gewichtet werden wie von der KEK. Mit ihrem Versuch, alle Medien übergreifend zu bewerten, hat sich die Kommission, so glaube ich, auf das Glatteis begeben und sowohl ihren Prüfungsauftrag überdehnt wie ihre fachliche Kompetenz überschätzt. Deshalb bringe ich heute einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 4 Abs. 1, Satz 4 unserer Geschäftsordnung in den Medienrat ein. Ich meine, wir haben in der Angelegenheit ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, um es rechtlich korrekt zu sagen. Deshalb sollten wir den Präsidenten beauftragen, die KDLM mit dem Ziel anzurufen, dass der Beschluss der KEK für rechtswidrig erklärt wird. Diesen Dringlichkeitsantrag habe ich bereits in der letzten Sitzung des Fernsehausschusses erläutert. Er wurde, soweit ich es übersehe, von allen anwesenden Mitgliedern des Ausschusses unterschrieben, so dass die nötige Stimmenzahl übertroffen ist und er auf die heutige Tagesordnung gesetzt werden kann.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir wollen hier keine bereits geschlagene Schlacht noch einmal eröffnen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten verhindern, dass die zweifelhafte Rechtsanwendung der KEK Nachahmung findet. In dem Zusammenhang will ich auch nicht meinen Unwillen verbergen über die Art, wie die KEK mit dem Thema in der Öffentlichkeit umging. Ich zitiere aus ihrer Pressemitteilung 03/2006. Darin äußerte sich der Vorsitzende der KEK wie folgt: „Es zeugt zunächst von geringer Professionalität, sich während oder sogar bereits vor einem laufenden Verfahren bei der KDLM als deren Mitglied in der Sache zu äußern. Zudem gehört es zu den vornehmsten Pflichten von Mitgliedern eines solchen Entscheidungsgremiums, Beschlüsse nicht zu kommentieren, über die man demnächst befinden muss.“ Es mag sein, dass diese Angriffe auf den Präsidenten der BLM zielen, aber gleichzeitig sind wir als Gremium mitgemeint. Unser selbstverständliches Recht ist es, Beschlüsse einer Kommission der Landesmedienanstalten in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren und hier zu einem Meinungsbild zu kommen. Das haben wir getan. Wenn die KEK dies anders sieht, zeugt es von einer bemerkenswerten Unempfindlichkeit gegenüber den Aufsichtsgremien – einer Unempfindlichkeit, die sich übrigens auch schon in der Diskussion über einen Beirat für Sat.1 gezeigt hat.