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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

07.02.2008 | 17 2008
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat am 23.01.2008 in einer Pressemitteilung folgende Feststellung getroffen: Ab 2009 ist eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 0,95 Euro auf 17,98 Euro erforderlich. Von den dann 17,98 Euro entfallen 5,76 Euro auf die Grundgebühr und 12,22 Euro auf die Fernsehgebühr. Die Kommission hat dabei für die nächste Gebührenperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 im Ergebnis einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 944 Mio. Euro bei der ARD, von rund 524 Mio. Euro beim ZDF und rund 43 Mio. Euro beim Deutschland Radio festgestellt. Die KEF setzt sich im Einzelnen mit dem angemeldeten Finanzbedarf der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios auseinander und erkennt, so ist das übliche Verfahren, einen wesentlichen Teil der Anmeldungen auch als notwendig an. Besonders wird die Gebührenerhöhung mit den Preissteigerungsraten für den Programmaufwand und mit dem Entwicklungsbedarf neuer Projekte begründet, wobei die KEF darauf hinweist, dass Grundlage der Finanzbedarfsermittlung das bestehende Leistungsgefüge der Anstalten ist, insbesondere die Zahl der Programme, die Sendeleistungen und die Strukturen, die weitgehend durch Staatsverträge der Länder und Beschlüsse der Gremien der Anstalten vorgegeben sind. Die KEF weist in diesem Zusammenhang wieder einmal darauf hin, dass die dem Finanzbedarf zugrunde zu legenden Leistungsdaten ganz entscheidend von den Entscheidungen der Länder abhängig sind und bittet die Länder und Anstalten diesen Zusammenhang bei ihren zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Bei dieser jetzt vorgesehenen Erhöhung werden die Landesmedienanstalten monatlich mit 2 Cent beteiligt.
 
Die KEF stellt in ihrem Bericht auch fest, dass die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio ihre Selbstbindungserklärung für das Online-Angebot zwischen 2005 und 2008 nicht eingehalten haben. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten sich verpflichtet, nicht mehr als 0,75 % des Gesamtaufwands für Online-Angebote einzusetzen. Diese Obergrenze wurde unter Einbeziehung der Verbreitungskosten überschritten und deshalb kürzt die KEF den Finanzbedarf um 22 Mio. Euro bei der ARD, um 11 Mio. Euro beim ZDF und um 500.000 Euro beim Deutschland Radio.
Sie wissen, meine sehr geehrte Damen und Herren, dass gerade die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder in die Kritik geraten und dass gerade auch auf Selbstbindung und Selbstbegrenzung in der zukünftigen Weiterentwicklung des dualen Systems gesetzt wird. Ich will nochmals feststellen, wie die heutige wirtschaftliche Situation in unserem dualen Rundfunksystem aussieht.
 
Das öffentlich-rechtliche System erzielt zur Zeit insgesamt Gebühreneinnahmen in einer Höhe von 7,1 Mrd. Euro. Die Gebührenerhöhung führt zu erheblichen Mehreinnahmen, ich habe die Zahlen gerade genannt. Im Vergleich heißt das, wenn man sich die Einnahme-Seite eines Jahres ansieht, dass das öffentlich-rechtliche System insgesamt 7,1 Mrd. Einnahmen aus Rundfunkgebühren erzielt, nach der Erhöhung ca. 7,5 Mrd. Euro, dazu kommen Einnahmen aus Werbung in Höhe von rund 500 Mio. Euro. Demgegenüber betragen die Gesamteinnahmen des privaten Rundfunks in Deutschland 4,3 Mrd., - Pay-TV, das über Einnahmen in einer Höhe von 1,04 Mrd. Euro verfügt, nicht mitgerechnet.
 
Wenn man sich diese Situation vor Augen hält, gleichzeitig die europäischen Entwicklungen betrachtet, wo es nach wie vor deutliche Hinweise von der Europäischen Kommission gibt, die Zusagen der Bundesrepublik Deutschland exakten Definition des Funktionsauftrages und kritischen Überprüfung des Gesamtangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor allem in der Digitalen Zukunft durch sogenannte Public Value Tests einzuhalten, dann ist es keine Überraschung, dass sich nunmehr die Stimmen mehren, die den Abbau von Sponsoring und Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern. So hat die Konferenz der SPD-Sprecher für Kultur und Medien die ARD und ZDF am 29.01. aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie ein möglicher schrittweiser Ausstieg aus Sponsoring und Werbung aussehen könnte.
 
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat der baden-württembergische Ministerpräsident gefordert, die Werbung stufenweise aus dem öffentlich-rechtlichen Programm zu verbannen, sowie eine Budget-Deckelung beim Ausbau der Online-Plattformen von ARD und ZDF verlangt. Vor allem hat er in diesem Interview nach einer pauschalen Kritik - Oettingers sprach vom „scheiß Privatfernsehen“ - nunmehr verlangt, eine Qualitätsdebatte in Deutschland zu führen, die insbesondere auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft. Er hat auch nochmals daran erinnert, dass die grundlegenden Aufgaben des Rundfunks Information, Bildung und Kultur darstellen, sicherlich auch Unterhaltung. Im Gesamtzusammenhang seines Interviews hat er die Entwicklung vieler Formate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ihrer Anlehnung an die Privaten kritisiert. Ich darf die Passage zur Werbung zitieren. Auf die Frage „Wäre es für ARD und ZDF nicht heilsamer auf Werbung zu verzichten und sich stärker auf den Programmauftrag zu konzentrieren, als dauernd auf die Quoten zu schauen?“ antwortet Oettinger, ich zitiere „Ich halte es für sinnvoll, Werbung auf die Privaten zu konzentrieren. Werbeverbot heißt aber auch höhere Gebühren und die müssen sozialverträglich sein. Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass man um Stufen aussteigt, als erstes könnte das Sponsoring nach 20:00 Uhr abgeschafft werden, dann die Werbung im Radio und schließlich die vor 20:00 Uhr in Fernsehen.“ Ende des Zitats. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Ministerpräsident Oettinger auch einmal auf die Werbung im Radio hinweist, die bei der medienpolitischen Diskussion völlig untergeht und uns in Bayern auf der privaten Seite ganz schön strapaziert. Sie wissen ja, dass der Bayerische Rundfunk in seinen Hörfunkprogrammen in Deutschland die höchsten ihm seinerzeit durch Staatsvertrag als Besitzstandswahrung zugewiesenen Werbeminuten pro Tag ausstrahlen darf. Gerade mit Blick auf die neuen digitalen Herausforderungen, die die mittelständischen Unternehmen in Bayern massiv fordern, ist eine solche Diskussion über den Abbau von Hörfunkwerbung sinnvoll und zukunftsorientiert.
 
Ein Blick in unser Nachbarland Österreich zeigt, wie ernst die Europäische Kommission ihre Vorstellungen zur Begrenzung des Auftrages zur Finanzierung und zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nimmt. Die Kommission hat am 31. Januar Österreich aufgefordert, den Auftrag, die Finanzierung und die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders ORF klar zu stellen. Die Kommission bemängelt, dass die Auftragsdefinition insbesondere im Hinblick auf die Online-Tätigkeiten und Sportsendungen nicht präzise genug gefasst ist und die Auftragserfüllung unangemessen überwacht wird. Zudem fehlen wirksame Mechanismen um eine Finanzüberkompensation auszuschließen und sicherzustellen, dass der ORF seine kommerziellen Tätigkeiten in Einklang mit den Grundsätzen des Marktes ausübt.
 
Weil wir gerade bei der EU-Kommission sind, noch eine letzte Information, die von erheblicher Tragweite sein dürfte. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über nationale Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots von Glückspielen zu ersuchen. Die Untersuchung beschränkt sich nach Aussage der Kommission auf die Vereinbarkeit der fraglichen einzelstaatlichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht und berührt in keiner Weise die Liberalisierung des Markts für Glückspiele oder die Befugnisse der Mitgliedstaaten das öffentliche Interesse zu schützen. Einschlägige Maßnahmen müssen jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, das heißt notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sein. Das Aufforderungsschreiben stellt die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG Vertrag dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit um zu antworten. In der Begründung für dieses Auskunftsersuchens weist die Kommission darauf hin, dass in Deutschland Internet Pferdewetten nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde. Zudem ist Werbung für Glückspiele per Post, in der Presse und im Radio nach wie vor erlaubt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen Beschränkungen des Glückspiels aus Gründen des Allgemeininteresses zum Beispiel Verbraucherschutz - kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wett-Tätigkeiten beitragen. Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glückspielen teilzunehmen. Diese „Ermunterung“ erleben wir immer wieder, wenn es um das Lottospielen geht. Da hat sich nach meiner Einschätzung nach In-Kraft-Treten des Staatsvertrags über das Lotteriewesen in Deutschland zum 1. Januar 2008 kaum etwas geändert. Es geht ja immer nur um Information, z.B. über die Höhe des Jackpots oder gar, wie der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern Erwin Horak in der Bild-Zeitung am 18.12.2007 erklärt hat, darum die Ziehung der Lottozahlen als Informationsangebot des Fernsehens zu sehen.
 
Der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) begrüßt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen den deutschen Glückspielstaatsvertrag und weist darauf hin, dass das EU-Verfahren als Chance für die Ausgestaltung eines dualen Marktmodells für Sportwetten genutzt werden sollte. Zugleich kündigt Herr Doetz, der Präsident des VPRT an, zu prüfen, welche rechtlichen Schritte der Verband gegen den Glückspielstaatsvertrag einleiten könne. Der VPRT betont, dass er für eine Öffnung des Sportwettenmarktes und damit für ein duales System staatlicher und privater Anbieter im Rahmen eines Konzessionsmodells eintritt, bei gleichzeitiger Gewährleistung prioritärer Ziele des Jugendschutzes und der Suchtprävention.