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- 2008
Vom 5. bis 8. April 2008 fand in München die Veranstaltung Munich Gaming statt. Es gab eine Publikumsveranstaltung und einen anschließenden Fachkongress veranstaltet von der Medientage München GmbH mit Beteiligung und Mitwirkung Dritter. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Die Medien- und Games-Branche im Dialog“. Die Eröffnungsrede hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Günter Beckstein gehalten. Ich habe in meiner Funktion als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Medientage München GmbH und als Präsident der BLM ein Grußwort gesprochen. Die Rede des Herrn Ministerpräsidenten erzielte höchste Aufmerksamkeit, weil in ihr neben Problemdarstellungen sehr differenzierte Aussagen zur Computerspielbranche enthalten waren, die sehr deutlich auch die großen Chancen und das kreative Potenzial, das in dieser Branche steckt, betrafen. Ich habe in meinem Grußwort deutlich gemacht, wie wichtig der Bereich der elektronischen Spiele ist und warum wir diesem Bereich einen eigenen Kongress widmen. Dabei spielt eine große Rolle, welche Bedeutung die elektronischen Spiele heute und in der Zukunft haben werden. Das hat auch der Fachkongress sehr deutlich gemacht. Der deutsche Markt für Computer- und Videospiele ist im vergangenen Jahr um 21 Prozent gewachsen. In Deutschland beträgt der Umsatz etwa 2,1 Mrd. Euro und ist damit der zweitgrößte Markt in Europa hinter Großbritannien. Der weltweite Umsatz der Branche bewegt sich zur Zeit bei etwa 30 Mrd. Euro. Aber jenseits dieser Zahlen, die Branche - und das war der besondere Gewinn der Fachtagung - zeichnet sich durch eine ausgesprochen hohe Kreativität aus und der Dialog mit dem klassischen Fernsehmedien ist schon deshalb geboten, weil vieles, was sich heute im Bereich der elektronischen Spiele entwickelt, weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Medienbranche, vor allem auch auf die Produktionsbranche haben wird.
Munich Gaming versteht sich als innovative Plattform und Vernetzungstreffen zwischen Medien- und Games-Branche, zwischen Industrie und Nutzern sowie zwischen Politik und Regulierungsbehörden. Die Veranstaltung kann sowohl von der Teilnehmerakzeptanz als auch von der öffentlichen Beachtung als großer Erfolg für den Medienstandort Bayern als auch für die BLM-Tochtergesellschaft gewertet werden.
Herr Ministerpräsident Beckstein und ich haben natürlich auch auf die Probleme, welche die Computerspiele aufwerfen, hingewiesen, insbesondere auf Jugendschutzfragen und Suchtgefahren. Ministerpräsident Beckstein hat aber auch sehr deutlich gemacht, dass die Problemlagen nur einen begrenzten Teilbereich im Angebot der elektronischen Spiele betreffen und dass es eine ganze Reihe von Computerspielen gibt, die ausgesprochen positive Wirkungen im Bereich der sogenannten Serious Games erzielen und anderen qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computerspielen. Mit dieser Frage hat sich auch der Deutsche Bundestag beschäftigt und beschlossen, einen Deutschen Computerspielepreis zur Förderung von qualitativ hochwertigen Computerspielen zu schaffen. Mit den Einzelheiten ist der Bundesminister für Kultur und Medien, Herr Staatsminister Neumann im Bundeskanzleramt, zur Zeit befasst.
Im Dialog und in der Diskussion mit der Spiele-Branche waren auch eine Reihe von Vertretern der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Kommission für Jugendmedienschutz engagiert, im Besonderen auch der Vorsitzende des Medienrats, Herr Dr. Jooß, und der Geschäftsführer der BLM, Herr Martin Gebrande. Ich habe selbst an Diskussionen teilgenommen, bei denen ich auch persönlich eine Menge über die Besonderheiten und die Kreativität dieser Branche dazugelernt habe. Dabei habe ich auch keinen Zweifel daran gelassen, dass die Gefährdungspotenziale der Computerspiele aufbereitet und diskutiert werden müssen, dass wir dazu die Mitwirkung der Branche brauchen und dass Maßnahmen notwendig sind, die dem Gefährdungspotenzial entgegenwirken. Einen solchen breit angelegten Fachkongress mit einer Publikumsveranstaltung zum Thema „Elektronische Spiele“ hat es bisher in Deutschland nicht gegeben. Die Branche hat das sehr aufmerksam registriert und die Kommentare, die hinterher zu lesen waren, waren durchwegs positiv. Die Veranstaltung soll zukünftig jährlich stattfinden.
Am Freitag, den 25. April, und Samstag, den 26. April, fand in den Räumen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, eine Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit statt. Es ging um „Die Medienordnung in der digitalen Zukunft“. Der Studienkreis ist ein ausgesprochen wichtiges Diskussionsforum mit hochkarätigen Teilnehmern aus den Bereichen Verlage, Staatsrechtslehrer, Rechtsanwälte, Medienvertreter privater und öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen und Universitätsprofessoren. Am Freitag gab es drei Referate vom Justiziar des ZDF, Herrn Prof. Eberle, Herrn Prof. Müller-Terpitz von der Universität Passau und von mir. Anschließend wurde mit knapp 100 Teilnehmern diskutiert am Freitagnachmittag und den ganzen Samstag bis zum Abschiedsimbiss ca. 13.00 Uhr. Wir fühlten uns geehrt, Gastgeber dieses wichtigen Studienkreises sein zu dürfen und die Diskussion fand genau zu einem Zeitpunkt statt, zu dem wir mitten in einer Grundsatzdiskussion über die richtigen Weichenstellungen unserer Medienordnung für die digitale Zukunft sind. Dabei geht es besonders und wieder einmal darum, wie weit der Funktionsauftrag des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht im Besonderen im Bereich der Telemedien und inwieweit das die Rechte der Presse und natürlich darüber hinausgehend im dualen Rundfunksystem die Entwicklungsmöglichkeiten der privaten Medienunternehmen betrifft. Die Länder haben dazu einen Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erarbeitet, der heftige Diskussionen auslöst. Dieser Arbeitsentwurf stand auch im Mittelpunkt der Diskussionen der Tagung des Studienkreises. Die Fragen sind sehr komplex, juristisch schwierig und medienpolitisch von grundsätzlicher Bedeutung. Sie erinnern sich, wir sind mitten in der Umsetzungsphase der Zusagen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat, mit Blick auf die Einstellung des beihilferechtlichen Vertragsverletzungsverfahrens. Ich habe darüber berichtet. Es geht darum, einen Weg zu finden, der sachgerechte Begrenzungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks eröffnet, besonders im Bereich des Internets. Da geht es zum Beispiel um die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mit elektronischen Textangeboten in Bereiche eindringt, die der Presse vorbehalten sind, in dem er so etwas wie elektronische Presseangebote macht und es geht auch generell um die Ausweitung von Angeboten im Internet und über weitere digitale Übertragungswege. Sie kennen die Diskussionen zum Beispiel über die Frage, wie Mediatheken zukünftig aussehen sollen. Es geht auch um sehr schwierige Rechtsfragen, zum Beispiel den Rundfunkbegriff in der digitalen Welt auch in Bezug auf europäische Vorgaben.
Mit Schreiben vom 06.05.2008 hat sich der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, der baden-württembergische Kollege Langheinrich, an den Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Herrn Staatssekretär Stadelmaier, gewandt und grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsentwurf angesprochen. Zwei wichtige Punkte möchte ich herausgreifen. Wir haben große Bedenken, weil in dem jetzigen Arbeitsentwurf die bisherige Programmzahlbegrenzung im Fernsehen weggefallen ist. Wir befürchten Umsetzungsprobleme und Unsicherheiten auf beiden Seiten des dualen Systems. Wir haben ganz grundsätzliche Bedenken zu der Art und Weise, wie der sogenannte Drei-Stufen-Test jetzt ausgestaltet werden soll. Unsere Medienordnung ist seit Jahrzehnten geprägt durch das duale System mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der einen Seite und privaten Rundfunk mit der Aufsicht der Landesmedienanstalten auf der anderen Seite. Wenn nun eine Säule des dualen Systems in die digitale Zukunft investiert, neue Programme entwickelt, sich im Internet breit macht und die wirtschaftlichen Vorteile eines gebührenfinanzierten Systems gegenüber privatfinanzierten Angeboten einbringt, dann sind die Landesmedienanstalten und die privaten Veranstalter unmittelbar betroffen. Insofern kann es keinen Entscheidungsprozess geben, der die Landesmedienanstalten aus der Bewertung neuer Angebote prinzipiell ausschließt. Wir haben uns im Rahmen der staatsvertraglichen Vorgaben mit Fragen des publizistischen Wettbewerbs zu befassen und haben seit Jahrzehnten Erfahrungen damit umzugehen und es gibt auch entsprechenden Sachverstand bei uns.
Ein Drei-Stufen-Test, der die Mitwirkung und Beteiligung der zweiten Säule des dualen Systems in Form der Landesmedienanstalten ausschließt, wird nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen können. Die Erfahrung lehrt, dass gesetzliche Grenzziehungen und noch so exakte Definitionen eines Funktionsauftrages und andere abstrakte Vorgaben durch den Rundfunkgesetzgeber allein nicht ausreichen, um die zugrundeliegenden gesetzgeberischen Ziele zu erreichen, so die notwendige Begrenzung der Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der im europäischem Vergleich eine einmalige Finanzausstattung hat mit Gesamteinnahmen ab 01.01.2009 von jährlich 8,4 Mrd. Euro. Deshalb ist es ganz entscheidend, wenn man zu sachgerechten Ergebnissen kommen möchte, die ja auch bei der Europäischen Kommission erwartet werden, dass die Argumente, welche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Funktionsauftrag entsprechen, nicht durch die internen Anstaltsorgane abschließend bewertet werden. Es kann nicht sein, dass Stellungnahmen Dritter zur Seite gelegt werden können und dass die Auswirkungen auf den Bereich privater Unternehmen allein durch die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien bewertet werden sollen. Daran ändert auch nichts, so wie es jetzt im Text formuliert ist, dass die öffentlich-rechtlichen Gremienvertreter externe Sachverständige hinzuziehen können, die dann durch das System selbst auch honoriert werden.
Die Auseinandersetzung über die Weichenstellungen für die Zukunft ist heftig. Der ZDF-Justiziar Prof. Eberle - und ich komme damit nochmals auf die Veranstaltung des Studienkreises zurück - hat in dieser Sitzung die sachlich notwendige Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Angebote als „Morgenthauplan“ bezeichnet und der Intendant des ZDF Schächter und der Intendant des Hessischen Rundfunks Reitze sprechen gar von Zensur. In dem Studienkreis hat auch ein Teilnehmer darauf hingewiesen, dass es völlig unbestritten ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, über die Gebühren, also über die Finanzgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als externes Gremium entscheidet, was auch durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Anstalten darüber nicht selbst entscheiden können. Insofern kann es kein grundsätzliches Problem geben, wenn die Entscheidungen über neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch externe Sachverständige/Institutionen wesentlich mitgetroffen werden.
Die Länder sind dabei diesen schwierigen Komplex einer Lösung zuzuführen. Gestern Abend tagte die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten. Viel Zeit bleibt nicht, weil bis zum Mai des Jahres 2009 diese Neuregelung in Kraft getreten sein muss. Und Herr Minister Sinner hat das letzte Mal im Medienrat auch nochmals darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragstext der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss und die Kommission dann prüft, ob die ihr gegebenen Zusagen durch die Bundesrepublik Deutschland, die zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahren geführt haben, auch eingehalten sind. In diesem Verfahren ist die Gefahr angelegt, dass wir zunehmend die medienpolitischen Entscheidungsprozesse nach Brüssel verlagern, weil wir selbst unsere „Hausaufgaben“ in Deutschland nicht hinkriegen. Dazu würde es dienlich sein, wenn man in diesem Diskussions- und Entscheidungsprozess die zweite Säule des dualen Systems, die Landesmedienanstalten und die privaten Veranstalter, entsprechend integrieren würde. Mit einer solchen übergreifenden Lösung kann man sicher auch in Brüssel eher punkten. Mit einer anstaltsinternen Entscheidungsfindung durch die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der frühere Geschäftsführer von RTL, Herr Prof. Dr. Thoma, zugegeben etwas zugespitzt als „Eigentümerversammlungen“ titulierte.
Munich Gaming versteht sich als innovative Plattform und Vernetzungstreffen zwischen Medien- und Games-Branche, zwischen Industrie und Nutzern sowie zwischen Politik und Regulierungsbehörden. Die Veranstaltung kann sowohl von der Teilnehmerakzeptanz als auch von der öffentlichen Beachtung als großer Erfolg für den Medienstandort Bayern als auch für die BLM-Tochtergesellschaft gewertet werden.
Herr Ministerpräsident Beckstein und ich haben natürlich auch auf die Probleme, welche die Computerspiele aufwerfen, hingewiesen, insbesondere auf Jugendschutzfragen und Suchtgefahren. Ministerpräsident Beckstein hat aber auch sehr deutlich gemacht, dass die Problemlagen nur einen begrenzten Teilbereich im Angebot der elektronischen Spiele betreffen und dass es eine ganze Reihe von Computerspielen gibt, die ausgesprochen positive Wirkungen im Bereich der sogenannten Serious Games erzielen und anderen qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computerspielen. Mit dieser Frage hat sich auch der Deutsche Bundestag beschäftigt und beschlossen, einen Deutschen Computerspielepreis zur Förderung von qualitativ hochwertigen Computerspielen zu schaffen. Mit den Einzelheiten ist der Bundesminister für Kultur und Medien, Herr Staatsminister Neumann im Bundeskanzleramt, zur Zeit befasst.
Im Dialog und in der Diskussion mit der Spiele-Branche waren auch eine Reihe von Vertretern der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Kommission für Jugendmedienschutz engagiert, im Besonderen auch der Vorsitzende des Medienrats, Herr Dr. Jooß, und der Geschäftsführer der BLM, Herr Martin Gebrande. Ich habe selbst an Diskussionen teilgenommen, bei denen ich auch persönlich eine Menge über die Besonderheiten und die Kreativität dieser Branche dazugelernt habe. Dabei habe ich auch keinen Zweifel daran gelassen, dass die Gefährdungspotenziale der Computerspiele aufbereitet und diskutiert werden müssen, dass wir dazu die Mitwirkung der Branche brauchen und dass Maßnahmen notwendig sind, die dem Gefährdungspotenzial entgegenwirken. Einen solchen breit angelegten Fachkongress mit einer Publikumsveranstaltung zum Thema „Elektronische Spiele“ hat es bisher in Deutschland nicht gegeben. Die Branche hat das sehr aufmerksam registriert und die Kommentare, die hinterher zu lesen waren, waren durchwegs positiv. Die Veranstaltung soll zukünftig jährlich stattfinden.
Am Freitag, den 25. April, und Samstag, den 26. April, fand in den Räumen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, eine Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit statt. Es ging um „Die Medienordnung in der digitalen Zukunft“. Der Studienkreis ist ein ausgesprochen wichtiges Diskussionsforum mit hochkarätigen Teilnehmern aus den Bereichen Verlage, Staatsrechtslehrer, Rechtsanwälte, Medienvertreter privater und öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen und Universitätsprofessoren. Am Freitag gab es drei Referate vom Justiziar des ZDF, Herrn Prof. Eberle, Herrn Prof. Müller-Terpitz von der Universität Passau und von mir. Anschließend wurde mit knapp 100 Teilnehmern diskutiert am Freitagnachmittag und den ganzen Samstag bis zum Abschiedsimbiss ca. 13.00 Uhr. Wir fühlten uns geehrt, Gastgeber dieses wichtigen Studienkreises sein zu dürfen und die Diskussion fand genau zu einem Zeitpunkt statt, zu dem wir mitten in einer Grundsatzdiskussion über die richtigen Weichenstellungen unserer Medienordnung für die digitale Zukunft sind. Dabei geht es besonders und wieder einmal darum, wie weit der Funktionsauftrag des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht im Besonderen im Bereich der Telemedien und inwieweit das die Rechte der Presse und natürlich darüber hinausgehend im dualen Rundfunksystem die Entwicklungsmöglichkeiten der privaten Medienunternehmen betrifft. Die Länder haben dazu einen Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erarbeitet, der heftige Diskussionen auslöst. Dieser Arbeitsentwurf stand auch im Mittelpunkt der Diskussionen der Tagung des Studienkreises. Die Fragen sind sehr komplex, juristisch schwierig und medienpolitisch von grundsätzlicher Bedeutung. Sie erinnern sich, wir sind mitten in der Umsetzungsphase der Zusagen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat, mit Blick auf die Einstellung des beihilferechtlichen Vertragsverletzungsverfahrens. Ich habe darüber berichtet. Es geht darum, einen Weg zu finden, der sachgerechte Begrenzungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks eröffnet, besonders im Bereich des Internets. Da geht es zum Beispiel um die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mit elektronischen Textangeboten in Bereiche eindringt, die der Presse vorbehalten sind, in dem er so etwas wie elektronische Presseangebote macht und es geht auch generell um die Ausweitung von Angeboten im Internet und über weitere digitale Übertragungswege. Sie kennen die Diskussionen zum Beispiel über die Frage, wie Mediatheken zukünftig aussehen sollen. Es geht auch um sehr schwierige Rechtsfragen, zum Beispiel den Rundfunkbegriff in der digitalen Welt auch in Bezug auf europäische Vorgaben.
Mit Schreiben vom 06.05.2008 hat sich der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, der baden-württembergische Kollege Langheinrich, an den Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Herrn Staatssekretär Stadelmaier, gewandt und grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsentwurf angesprochen. Zwei wichtige Punkte möchte ich herausgreifen. Wir haben große Bedenken, weil in dem jetzigen Arbeitsentwurf die bisherige Programmzahlbegrenzung im Fernsehen weggefallen ist. Wir befürchten Umsetzungsprobleme und Unsicherheiten auf beiden Seiten des dualen Systems. Wir haben ganz grundsätzliche Bedenken zu der Art und Weise, wie der sogenannte Drei-Stufen-Test jetzt ausgestaltet werden soll. Unsere Medienordnung ist seit Jahrzehnten geprägt durch das duale System mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der einen Seite und privaten Rundfunk mit der Aufsicht der Landesmedienanstalten auf der anderen Seite. Wenn nun eine Säule des dualen Systems in die digitale Zukunft investiert, neue Programme entwickelt, sich im Internet breit macht und die wirtschaftlichen Vorteile eines gebührenfinanzierten Systems gegenüber privatfinanzierten Angeboten einbringt, dann sind die Landesmedienanstalten und die privaten Veranstalter unmittelbar betroffen. Insofern kann es keinen Entscheidungsprozess geben, der die Landesmedienanstalten aus der Bewertung neuer Angebote prinzipiell ausschließt. Wir haben uns im Rahmen der staatsvertraglichen Vorgaben mit Fragen des publizistischen Wettbewerbs zu befassen und haben seit Jahrzehnten Erfahrungen damit umzugehen und es gibt auch entsprechenden Sachverstand bei uns.
Ein Drei-Stufen-Test, der die Mitwirkung und Beteiligung der zweiten Säule des dualen Systems in Form der Landesmedienanstalten ausschließt, wird nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen können. Die Erfahrung lehrt, dass gesetzliche Grenzziehungen und noch so exakte Definitionen eines Funktionsauftrages und andere abstrakte Vorgaben durch den Rundfunkgesetzgeber allein nicht ausreichen, um die zugrundeliegenden gesetzgeberischen Ziele zu erreichen, so die notwendige Begrenzung der Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der im europäischem Vergleich eine einmalige Finanzausstattung hat mit Gesamteinnahmen ab 01.01.2009 von jährlich 8,4 Mrd. Euro. Deshalb ist es ganz entscheidend, wenn man zu sachgerechten Ergebnissen kommen möchte, die ja auch bei der Europäischen Kommission erwartet werden, dass die Argumente, welche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Funktionsauftrag entsprechen, nicht durch die internen Anstaltsorgane abschließend bewertet werden. Es kann nicht sein, dass Stellungnahmen Dritter zur Seite gelegt werden können und dass die Auswirkungen auf den Bereich privater Unternehmen allein durch die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien bewertet werden sollen. Daran ändert auch nichts, so wie es jetzt im Text formuliert ist, dass die öffentlich-rechtlichen Gremienvertreter externe Sachverständige hinzuziehen können, die dann durch das System selbst auch honoriert werden.
Die Auseinandersetzung über die Weichenstellungen für die Zukunft ist heftig. Der ZDF-Justiziar Prof. Eberle - und ich komme damit nochmals auf die Veranstaltung des Studienkreises zurück - hat in dieser Sitzung die sachlich notwendige Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Angebote als „Morgenthauplan“ bezeichnet und der Intendant des ZDF Schächter und der Intendant des Hessischen Rundfunks Reitze sprechen gar von Zensur. In dem Studienkreis hat auch ein Teilnehmer darauf hingewiesen, dass es völlig unbestritten ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, über die Gebühren, also über die Finanzgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als externes Gremium entscheidet, was auch durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Anstalten darüber nicht selbst entscheiden können. Insofern kann es kein grundsätzliches Problem geben, wenn die Entscheidungen über neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch externe Sachverständige/Institutionen wesentlich mitgetroffen werden.
Die Länder sind dabei diesen schwierigen Komplex einer Lösung zuzuführen. Gestern Abend tagte die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten. Viel Zeit bleibt nicht, weil bis zum Mai des Jahres 2009 diese Neuregelung in Kraft getreten sein muss. Und Herr Minister Sinner hat das letzte Mal im Medienrat auch nochmals darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragstext der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss und die Kommission dann prüft, ob die ihr gegebenen Zusagen durch die Bundesrepublik Deutschland, die zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahren geführt haben, auch eingehalten sind. In diesem Verfahren ist die Gefahr angelegt, dass wir zunehmend die medienpolitischen Entscheidungsprozesse nach Brüssel verlagern, weil wir selbst unsere „Hausaufgaben“ in Deutschland nicht hinkriegen. Dazu würde es dienlich sein, wenn man in diesem Diskussions- und Entscheidungsprozess die zweite Säule des dualen Systems, die Landesmedienanstalten und die privaten Veranstalter, entsprechend integrieren würde. Mit einer solchen übergreifenden Lösung kann man sicher auch in Brüssel eher punkten. Mit einer anstaltsinternen Entscheidungsfindung durch die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der frühere Geschäftsführer von RTL, Herr Prof. Dr. Thoma, zugegeben etwas zugespitzt als „Eigentümerversammlungen“ titulierte.