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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

09.10.2008 | 22 2008
Seit 1. September 2008 ist die neue Medien-Aufsichtsstruktur, die durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt worden ist, in Kraft getreten. Wir praktizieren nun das erweiterte Kommissionsmodell. Sowohl der Vorsitzende des Medienrats, Herr Dr. Jooß, wie ich haben regelmäßig über die Entstehung dieser neuen Struktur berichtet. Sie wissen, es gibt nunmehr vier Kommissionen, die für bundesweite Entscheidungen zuständig sind. Das Grundmodell, das die Struktur dieser Medienaufsicht prägt, kennen wir schon seit längerer Zeit mit der Einrichtung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Nunmehr ist dieses Kommissionsmodell erweitert um die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Die Kommissionen entscheiden abschließend und bindend für jede Landesmedienanstalt bundesweite Fragestellungen, die ihnen durch den Staatsvertrag im Aufgabenkatalog zugewiesen sind. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht entscheidet über bundesweite Zulassungen und Zuweisungen für private Rundfunkveranstalter, Plattformen und Übertragungskapazitäten und ist zuständig für Aufsichtsmaßnahmen gegenüber privaten bundesweiten Veranstaltern, soweit nicht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich oder die Kommission für Jugendmedienschutz zuständig ist. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter der 14 Landesmedienanstalten, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz (DLM), Herr Langheinrich von der LFK Baden-Württemberg ist gleichzeitig auch Vorsitzender der ZAK. Mit der ZAK soll eine schlagkräftige Kommission entstehen, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist. Seit 1.9. haben bereits zwei Sitzungen der ZAK stattgefunden; es wurde eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, insbesondere bundesweite Zulassungen von privaten Fernsehveranstaltern. Die bisherige Gemeinsame Stelle für Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) und die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) sind in der neuen ZAK aufgegangen. Personelle Kontinuität besteht insoweit, als die ZAK Beauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsteht, nämlich als Beauftragten für Programm und Werbung Herrn Prof. Dr. Norbert Schneider, den Direktor der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM), und als Beauftragten für Plattformregulierung und Digitalen Zugang den Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) Herrn Dr. Hans Hege.
 
Inzwischen haben auch zwei Sitzungen der Kommission für Konzentration im Medienbereich (KEK) in neuer Zusammensetzung stattgefunden. Ich bin von der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten als stellvertretendes Mitglied benannt. Sie kennen die Erweiterung der KEK: neben den bisherigen sechs Experten des Rundfunks- und Wirtschaftsrechts, bringen jetzt auch sechs Direktoren der Landesmedienanstalten ihren Sachverstand in die KEK ein. Ich habe an beiden Sitzungen teilgenommen und bei der zweiten Sitzung habe ich einen erkrankten Kollegen vertreten und das erste Mal als Mitglied der KEK mit entschieden. Mein erster Eindruck ist, dass die KEK durch die neuen Mitglieder aus der Praxis in ihrer Tätigkeit profitiert.
 
Mit dem neuen Staatsvertrag erhalten auch die Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen in der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) größere Kompetenzen. Die GVK unter Leitung des baden-württembergischen Medienratsvorsitzenden Dr. Hartmut Richter trifft jetzt die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für bundesweite drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung. Daneben werden insbesondere Fragen der Medienpolitik und medienethische Aspekte beraten.
 
Die Kommission für Jugendmedienschutz bleibt unverändert und nimmt ihre Aufgabe im Besonderen auf der Grundlage des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) wahr, ist aber auch für Belange des Jugendschutzes generell zuständig.
 
Nach der Arbeitsaufnahme der neuen Kommissionen ist erkennbar, dass es da und dort auch Abgrenzungsfragen gibt bei der Zuständigkeit der jeweiligen Kommissionen. Ich kann aber generell feststellen, dass es allseits den guten Willen gibt, konstruktiv und effizient zusammenzuarbeiten. Dennoch ist sicher für die weitere Zukunft von großer Bedeutung, dass der Gefahr entgegengewirkt wird, dass die Kommissionen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unkoordiniert arbeiten und trotz teilweiser Personenidentität in der konkreten Aufgabenwahrnehmung auseinanderdriften könnten. Deshalb ist die Gesamtkonferenz eine zukünftig noch wichtiger werdende Einrichtung. Denn in der Gesamtkonferenz soll alle Kommissionen vertreten sein und die Gesamtkonferenz soll das übergeordnete Dach der gesamten Medienaufsicht im privaten Rundfunk darstellen und sich im Besonderen mit grundsätzlichen medienpolitischen Fragen auseinander setzen. Bei Tagesordnungspunkt 3.1 – ALM-Statut – wird deutlich werden, dass die Gesamtkonferenz auch bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Kommissionen zuständig sein soll.
 
In der Praxis ist es nicht ganz einfach diese neue Struktur, die ja ohne jede Übergangsregelung auf den Weg gebracht worden ist, aufzubauen und sachgerecht zu entwickeln. Es ist insgesamt eine nicht einfache Struktur, die allerdings bei gutem Willen aller Beteiligten die Erwartungen der Politik an uns durchaus erfüllen kann. Ich möchte daran erinnern, dass diese Struktur, die ja die gewachsene föderale Struktur der Landesmedienanstalten integriert und bestimmte bundesweit notwendige Entscheidungsprozesse zentralisiert, dem Alternativmodell einer Ländermedienanstalt durch die Politik vorgezogen worden ist. Diese Überlegungen sind noch nicht vom Tisch und eine solche Lösung würde sicherlich noch mehr Zentralisierung und letztlich Kompetenzverlust für die einzelnen Landesmedienanstalten bedeuten, als das jetzige gesetzliche Modell.
 
Eine wichtige Entscheidung der ZAK möchte ich in meinem zweiten Berichtspunkt ansprechen. Es geht um DVB-H, um Mobiles Fernsehen, um „Handy-Fernsehen“. Die ZAK hat das aktuelle Versuchsprojekt DVB-H für beendet angesehen. Gründe dafür liegen bei dem Konsortium Mobile 3.0. Dieses Konsortium konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb, noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen. Dazu hat das Betreiberkonsortium in den vergangen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem Gesamtmodell unverändert festzuhalten. Ein Festhalten an dem Pilotversuch DVB-H würde uns in der Frage des mobilen Fernsehens nicht weiterbringen, das war die einhellige Auffassung in der letzten Sitzung der ZAK diese Woche. Mobile 3.0 hatte noch den Vorschlag gemacht, einen neuen Investor aufzunehmen. Die Landesmedienanstalten sahen darin aber keinen gangbaren Weg, weil die der Auswahlentscheidung zugrundeliegende Gesellschafterstruktur grundlegend verändert würde, ging es doch um die Mehrheit in dem Konsortium und um die Steuerung dieses Unternehmens. Immerhin ist auch ein Gerichtsverfahren gegen die Auswahlentscheidung für das Pilotprojekt in Hessen anhängig. Wir haben deshalb Mobile 3.0 aufgefordert die Versuchslizenz zurückzugeben, damit der Weg für einen Neustart und für den Regelbetrieb von DVB-H freigemacht wird. Seit 1.9. besteht auch eine neue Rechtslage. Danach ist der Plattformbetrieb von DVB-H erstmals auf eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt. Damit könnte der Neustart von DVB-H in einem auf längere Zeit angelegten Regelbetrieb erfolgen und die veränderte Marktlage berücksichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt war rechtlich nur ein Versuchsprojekt in Abstimmung aller Landesmedienanstalten möglich. Wir waren uns einig und das hat der Vorsitzende der ZAK, denke ich, treffend formuliert, ich darf ihn soweit zitieren, wenn er sagt: „Wir sollen alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Marktteilnehmern den Schatz DVB-H doch noch zu heben“.
 
Am 22.10. werden die Ministerpräsidenten der Länder über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten und ihn zur Information der Parlamente freigeben. Außerdem wird dann die verabschiedete Fassung offiziell zur Zustimmung der EU in Brüssel zugeleitet. Die endgültige Entscheidung ist dann für Dezember vorgesehen. Sie erinnern sich, es geht vor allem um die Frage zusätzlicher digitaler Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, im Besonderen auch um seine Aktivitäten im Internet und den Entscheidungsprozess Stichwort „Drei-Stufen-Test“. Ich habe darüber mehrfach berichtet. Im Diskussions- und Entscheidungsprozess hat sich nichts Wesentliches verändert, ich kann insofern auf meine bisherigen Berichte verweisen. Ich bin allerdings, und das gestattet Sie mir bitte, dass ich dies hier nochmals sage, zutiefst überzeugt, dass die Anwendung des zukünftigen Medienrechts noch ungleich schwieriger und wohl auch konfliktreicher sein wird, als alles was wir bisher erlebt haben. Ich will hier nicht Konflikte herbeireden, aber mein Kenntnisstand auch mit Blick auf die Positionen der privaten Medienunternehmen ist der, dass Sie diese Lösung nicht unwidersprochen hinnehmen werden. Die privaten Unternehmen betrachten nach wie vor diese Lösung kritisch, weil sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu weitreichende Expansionsmöglichkeiten verschafft. Aber vielleicht sehen wir es teilweise auch zu skeptisch und wir sollten auch mal abwarten, ob wider Erwarten, die Entscheidungen durch die Gremien mit Sachverständigen zu sachgerechten Ergebnissen führen. Ich bin gespannt, was wir da im nächsten Jahr alles erleben werden.
 
Jetzt ein letzter Punkt, der das lokale Fernsehen in Bayern und über Bayern hinaus betrifft. Es geht um die zukünftige Finanzierung über die Rundfunkgebühr. Wir haben Ihnen zwei Presseerklärungen in die Tischvorlage gelegt und haben auch in den Ausschüssen darüber beraten. Die Bayerische Staatskanzlei, die an die Staatskanzleien aller anderen Ländern geschrieben hat, mit dem Ziel eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zu erreichen, wonach die privaten lokalen und regionalen Fernsehanbieter im Freistaat - und das unterstreiche ich jetzt besonders - „aus gesonderten Gebührenmitteln“ angekoppelt an die Erhebung der Rundfunkgebühr finanziert werden können. Was uns irritiert, sind Aussagen des Intendanten des Bayerischen Rundfunks zu dieser Fragenstellung. Wir alle waren uns immer einig und das war auch eine besondere Position des Bayerischen Landtags, dass eine solche Zukunftslösung in keiner Weise zu Lasten des Bayerischen Rundfunks gehen darf. Die heftige Reaktion des BR ist insoweit unverständlich. Wir haben den öffentlichen Äußerungen auch energisch sachlich widersprochen. Sie finden die Pressemitteilung der BLM in der Tischvorlage. Gegen die Bewertung des Bayerischen Rundfunks zum Lokalfernsehen hat sich auch kritisch der VBL, der Verband Bayerischer Lokalrundfunk, geäußert. Für völlig daneben halte ich die Äußerung des Intendanten zu den lokalen und regionalen Fernsehstationen, ich darf zitieren „deren Beitrag zur publizistischen Vielfalt sich meist auf recht fragwürdige Inhalte beschränkt ohne die Bayern auch nicht wirklich ärmer wäre“ So kann man mit lokalem Fernsehen nicht umgehen, so verkennt man grundsätzlich die Interessenlage der Zuschauer in den Regionen und wir werden sicher morgen Gelegenheit haben in der gemeinsamen Sitzung mit dem Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks dies zurecht zu rücken.