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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

11.12.2008 | 24 2008
Auch gegen Ende dieses Jahres zeigt sich die Dynamik der Entwicklung der elektronischen Medien mit all den Auswirkungen auf unsere Medienlandschaft. Sie ist ungebrochen und die Herausforderungen an Gesellschaft, Politik, Medienunternehmen und Aufsicht nehmen ständig zu. Die Wirkungen globaler Entwicklungen sind spürbarer. Die europäische Kommission versucht immer wieder zentrale neue Steuerungsinstrumente in der Medienpolitik in die Hand zu bekommen, etwa im Bereich der Frequenzvergabe, ich komme darauf zurück. Und die Bewältigung medienrechtlicher und ordnungspolitischer Fragen im föderalen System und die Suche nach gemeinsamen Positionen zu Zukunftsfragen der Medien wird offensichtlich zunehmend schwieriger. Im Kreise der Landesmedienanstalten ringen wir im Vollzug des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der seit 01.09.2008 in Kraft getreten ist, um gemeinsame Lösungen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass die Landesmedienanstalten auch auf der Grundlage von Formelkompromissen in der Rechtsetzung der Länder zu effizienten und praktikablen Lösungen kommen müssen. Sie haben dies unmittelbar erlebt in unserer Informationsveranstaltung in den Diskussionen über Anwendungsfragen des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Herr Dr. Jooß und ich werden am 18. Dezember in einer Runde der Landesmedienanstalten mit sehr grundsätzlichen und kontrovers gesehenen Fragestellungen konfrontiert.
 
Der Hintergrund für die von mir angesprochenen Formelkompromisse und die heftigen Diskussionen im Kreis der Landesmedienanstalten ist seit Jahren der gleiche: In der Bundesrepublik Deutschland gehen die Meinungen auseinander, ob wir nun eine Ländermedienanstalt gründen sollen, die dann - das sehen alle so - zusätzlich zur heutigen Struktur der 14 Landesmedienanstalten zentrale Aufgaben wahrnehmen soll mit einem entsprechenden pluralen Gremium, oder ob wir aufbauend auf den gewachsenen dezentralen Strukturen Entscheidungen, da wo es notwendig ist, zentral treffen. Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat diese Frage klar entschieden. Die Länder haben einer Ländermedienanstalt eine Absage erteilt. Sie haben das schon bekannte Kommissionsmodell, das bereits bei der Konzentrationskontrolle - Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) - und beim Jugendschutz - Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) - auf andere zentral zu entscheidende Fragen erweitert, im Besonderen im Bereich der Zulassung. Sie haben gerade keine Einrichtung geschaffen, die mit Außenwirkung Verwaltungsakte setzen kann. Der Vollzug ist nach wie vor alleinige Aufgabe der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt und das ist in der Regel die Landesmedienanstalt, die eine entsprechende Genehmigung für Medienunternehmen erteilt hat. Auch sonst können nur die Aufgaben zentral erledigt werden, die ausdrücklich einer der Kommissionen zugewiesen sind. Insoweit bedeutet dies für den Medienrat, dass er alle umfangreichen Aufgabenstellungen, die der Landeszentrale nach dem Bayerischen Mediengesetz zugewiesen sind, wahrzunehmen hat. Und darüber hinaus ist er in bundesweiten Fragen für die Aufgaben zuständig, die eben gerade nicht einer Kommission zugewiesen sind. Sie wissen, ich darf es nochmals wiederholen, auch für die Medienräte, die heute neu bei uns sind, wir haben insgesamt vier Kommissionen. Es sind die schon erwähnten Kommissionen KEK und KJM, sowie die ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht, und die GVK, die Gremienvorsitzendenkonferenz. Wenn man nicht schon seit Jahren dieses Kommissionsmodell mit KEK und KJM praktizieren würde, würden diese Kommissionsideen äußerst komplex wirken. Aber die Grundstruktur ist doch insgesamt sehr klar.
 
Das Problem liegt nun darin, dass auch im Kreise der Landesmedienanstalten einige Kollegen offensichtlich das Ziel verfolgen, diese Aufsichtsstruktur Stück für Stück in eine weitere Zentralisierung hinzuentwickeln über den gesetzlichen Aufgabenkatalog hinaus, um schrittweise zur Einrichtung einer Ländermedienanstalt zu kommen. Ich bin dankbar, dass die Bayerische Staatskanzlei hier dezidiert anderer Meinung ist. Wir sind es in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien schon seit langem. Es kann und darf keine Ländermedienanstalt mit einem zentral organisierten pluralen Gremium geben, die dann auch noch neben den vorhandenen Landesmedienanstalten tätig wird. Ich habe in der internen Sitzung darauf hingewiesen, dass dann, wenn man ein bundesweites plurales Gremium schaffen würde, der Parallelfall des ZDF-Fernsehrats hier grundsätzlich greifen würde. Der ZDF-Fernsehrat besteht aus 77 Mitgliedern und die Vertreter der relevanten Gruppen werden im Wesentlichen aus den bundesweit agierenden Organisationen bestimmt.
 
Dies kann und darf nicht unser Modell sein. Wir haben solchen Überlegungen immer eine klare Absage erteilt. In den nächsten Wochen und Monaten ist es nun dringend notwendig eine klare Entscheidungsstruktur zu entwickeln und den Medienunternehmen die notwendige Planungssicherheit zu geben. Wir brauchen solche klaren Strukturen auch deshalb, weil wir nur dann in einer starken Gemeinschaft in enger Kooperation mit den Ländern dem dauernden Versuch in der Europäischen Kommission entgegen treten können, weitere Kompetenzen, die den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben müssen, an sich zu ziehen.
 
Dazu gibt es auch Erfreuliches zu berichten: Der EU-Ministerrat hat sich nach entsprechenden Beschlüssen des Europäischen Parlaments nunmehr gegen eine Kompetenz der EU für das Frequenzmanagement ausgesprochen. Das heißt, dass die Vergabe von Frequenzen auch in Zukunft nicht zentral über Brüssel „harmonisiert“ werden darf, sondern im Verantwortungsbereich der Länder bleiben wird. Damit wird auch die besondere Rolle des Rundfunks unterstrichen. Praktisch bedeutet das, dass es keine Telekommunikationsbehörde bei der Kommission geben wird. Diese Pläne sind vom Tisch. Für Bayern heißt dies auch, dass die Entwicklungsoptionen für den Rundfunk und die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes nach wie vor möglich bleiben werden. Die Länder, die Landesmedienanstalten und der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) haben diese Entscheidung einhellig begrüßt.
 
Ich möchte in meinem Bericht auch ganz speziell auf Bayern eingehen. Für die 16. Wahlperiode des Bayerischen Landtags haben die Christlich Soziale Union und die Freie Demokratische Partei Bayern eine Koalitionsvereinbarung abgeschlossen, die von 2008 – 2013 Grundlage für die Politik in Bayern sein wird. Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner gestrigen Regierungserklärung die Eckwerte dieser Koalitionsvereinbarung zu Grunde gelegt und sich im Besonderen auf allgemeine Leitlinien der neuen Staatsregierung für die nächsten fünf Jahre konzentriert. Für den Bereich der Medien möchte ich die Koalitionsvereinbarung auszugsweise zitieren. Es sind insgesamt zehn Punkte und eine Präambel. Wir haben Ihnen diese Koalitionsvereinbarung bereits zur Kenntnis gegeben. So heißt es unter Ziffer 3 der Koalitionsvereinbarung „Wir wollen angesichts der Konvergenz der Medien im Internet faire Wettbewerbsbedingungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk sowie der Presse gewährleisten und Entwicklungschancen für neue Marktteilnehmer sicherstellen. Den öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag wollen wir anhand der gesellschaftlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der privaten Angebote konkretisieren und im dualen System fortentwickeln.“ Ganz konkret zu den lokalen und regionalen Angeboten heißt es unter Ziffer 4: „Wir wollen die Vielfalt und die Wirtschaftlichkeit lokaler und regionaler audiovisueller Angebote sicherstellen. Dazu werden wir prüfen, welche Änderungen der Strukturen und der Förderung möglicherweise notwendig sind.“ In anderen Ziffern werden die Medienpädagogik und die Medienaus- und -fortbildung als wichtige Punkte für die politische Arbeit in dieser Legislaturperiode angesprochen.
 
Der Medienstandort München und Bayern ist weiter gestärkt. Sie haben alle die Entscheidung der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zur Vergabe der Bundesligarechte verfolgt. Für uns ist ganz entscheidend, dass die Bundesligarechte ab der Saison 2009/2010 im Wesentlichen an die bisherigen Rechteinhaber vergeben werden. Das heißt erneut vor allem an Premiere. Damit hat die Deutsche Fußball-Liga – im Gegensatz zur Rechtevergabe vor drei Jahren – diesmal keine Experimente gewagt. Sie erinnern sich, Ende 2005 hat anstelle von Premiere der neue Abo-Sender ARENA (Unity Media) für drei Spielzeiten den Zuschlag für die Live-übertragungsrechte erhalten. Nach einer Saison gab Arena die Rechte dann allerdings an Premiere weiter, so dass de facto der frühere Zustand wiederhergestellt war. Daran anknüpfend hat die Liga an der bisherigen Verteilung im Wesentlichen und nunmehr für vier Spielzeiten festgehalten. Das bedeutet zusammen mit dem Einstieg von Murdoch bei Premiere eine Stabilisierung des Unternehmens und damit auch einen positiven Effekt für den Medienstandort München.
 
Dies gilt auch für den Umzug von Sat.1 von Berlin nach München, der vor wenigen Wochen beschlossen worden ist. Wenn auch dieser Umzug mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation der ProSiebenSat.1 Media AG zu tun hat, werden damit zusätzliche Synergien innerhalb der Senderfamilie hergestellt. Die Situation bei ProSiebenSat.1 ist nicht einfach. Das Unternehmen steht vor großen Herausforderungen, die mit dem Kauf von Scandinavian Broadcasting Systems (SBS) und die damit verbundene Internationalisierung zusammenhängen. Damit ist auch die Chance verbunden, eine Grundlage für einen erfolgreichen europäischen Medienkonzern dauerhaft zu etablieren. Vor wenigen Tagen hat der Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 einen neuen Vorstandsvorsitzenden berufen, der ab 1. März 2009 dieses Amt von Herrn de Posch übernimmt. Sein Name ist Thomas Ebeling. Ein Manager, der bisher im Medienbereich nicht tätig war, allerdings eine Reihe vor allem auch internationaler Erfahrungen mitbringt, angesichts der globalen Herausforderungen eine interessante und grundsätzlich begrüßenswerte Personalentscheidung in diesem Konzern. Der Vorstand besteht ja darüber hinaus aus ausgesprochen langjährigen Medienprofis, zum Beispiel Herrn Andreas Bartel, der dem Medienrat auch durch seine Auftritte bei uns bekannt ist.
 
Die Medienbranche steht vor nicht einfach zu bewältigenden Herausforderungen. Die Landeszentrale  und ihr Medienrat sehen sich als Partner der Medienbranche und nicht nur als Aufsichtsorgan. Wir werden moderne Konzepte weiterentwickeln angesichts der digitalen Herausforderungen und uns dabei im Besonderen für ein faires duales Mediensystem einsetzen.