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- 2010
Am 5. Mai 2010 wurde im Deutschen Bundestag eine neue Enquete Kommission mit der Bezeichnung „Internet und digitale Gesellschaft“ eingesetzt. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im März einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Einsetzung hat auch die Partei „DIE LINKE“ mitbeschlossen. Das heißt, alle Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, wirken auch in der Enquete Kommission mit. Die Kommission besteht deshalb nach Gewichtung der Parteien aus 17 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 17 Sachverständigen. Für die Bundestagsmitglieder wurden auch 17 Stellvertreter benannt. Spiegelbildlich nach der Größe der Fraktionen im Deutschen Bundestag haben die einzelnen Parteien auch die Sachverständigen benannt. Die CDU/CSU 6 Sachverständige, die SPD 4, die FDP 3, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils 2. Ich bin als Sachverständiger von der CDU/CSU benannt und das einzige Mitglied, das in dem hauptamtlichen Bereich des Rundfunks bzw. der Rundfunkaufsicht tätig ist. Das heißt, es ist weder ein Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch des privaten Rundfunks Mitglied der Kommission. Interessant ist, dass Herr Markus Beckedahl, der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als Sachverständiger in die Enquete Kommission benannt wurde, zugleich Mitglied des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ist. Im krassen Gegensatz zur Zusammensetzung steht die breite Aufgabenstellung, die der Deutsche Bundestag dieser Enquete Kommission gegeben hat.
Insgesamt sind es 33 Einzelaufträge, die in wesentlichen Bereichen unmittelbar die Zuständigkeit der Länder und wichtige Aufgabengebiete der Landesmedienanstalten betreffen. Ich kann natürlich hier nicht ins Detail gehen, nur soviel zu den Gegenständen der Arbeit der Enquete Kommission: es gehören dazu zum Beispiel die Erhaltung und Sicherung von Medien- und Meinungsfreiheit und Vielfalt, Folgen der Digitalisierung für den Rundfunk und die Printmedien und die für die daraus entstehenden Herausforderungen für die Kommunikationsordnung, Stärkung der Medienverantwortung und Medienkompetenz bei Anbietern und Nutzern, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung, Datenschutz und Datensicherheit, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Jugendschutz in den neuen Medien, Konvergenzfragen, gesellschaftliche Fragestellungen usw.
Die Enquete Kommission soll die Vielzahl der Themen beraten, in etwa zwei Jahren ihren Abschlussbericht geben und in etwa einem Jahr einen ersten Zwischenbericht. Ziel ist, wie bei allen Enquete Kommissionen, Handlungsempfehlungen für die Politik zu formulieren. In der Zwischenzeit haben am letzten Sonntag und Montag weitere Arbeitskreissitzungen und eine Klausurtagung im Deutschen Bundestag mit einer Beratung eines weiteren Arbeitsprogramms stattgefunden.
Am 5. Juli wird eine öffentliche Anhörung zu dem Thema „Einfluss der Digitalisierung auf die Gesellschaft“ stattfinden. Diese Anhörung wird zurzeit vorbereitet. Der Beginn der Tätigkeit dieser Kommission war alles andere als einfach. Das liegt im Besonderen an der sehr vielfältigen und unterschiedliche Interessen abdeckenden Zusammensetzung der Kommission und zum Zweiten daran, dass die Tätigkeit der Kommission in besonderer Weise von Teilen der Gesellschaft begleitet wird, die sicherlich nicht die ganze Bandbreite der gesellschaftlichen Positionen darstellen. Ich will das verdeutlichen: Die Abgeordneten in der Enquete Kommission haben in besonderer Weise darauf hingewiesen, dass der 18. Sachverständige die Öffentlichkeit sei. Dafür habe ich großes Verständnis. Es ist sicher richtig, solche Themen und die Beratungen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Problem zur Zeit ist, dass sich in besonderer Weise die sogenannte Bloggerszene unter Zuhilfenahme entsprechender moderner Technologie meldet und bewertet. Im Besonderen auch die Gruppierungen, die gegen jedwede Regelung im Internet sind. Teilweise ist diese Position auch unmittelbar in der Enquete Kommission vertreten. Dazu nur kurz ein Beispiel:
Bei der konstituierenden Sitzung hat sich jeder Sachverständige vorgestellt und Themenschwerpunkte genannt, die er gerne in der Kommission bearbeiten möchte. In der Sitzung hat die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Frau Petra Pau, von der Partei DIE LINKE, die Freiheitsrechte des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz herausgestellt, Rundfunkfreiheit, Pressefreiheit, auch sinngemäß die Internetfreiheit usw., eine durchaus richtige und grundlegende Einführung. Ich habe dann bei meiner Vorstellung das besondere Interesse an dem Thema Medienkompetenz zum Ausdruck gebracht und aus dem uns zur Verfügung gestellten Grundgesetztext zitiert und zwar den Abs. 2 des Art. 5. In diesem Absatz 2 werden die Schranken für die Freiheitsrechte zitiert und im Besonderen der Jugendschutz erwähnt. Dies habe ich getan und auf meine Funktion und die damit verbundene Erfahrung im Bereich des Jugendschutzes hingewiesen. In der begleitenden Online-Presse wurde diese Äußerung, - ich wiederhole noch einmal, ich habe nur unsere Verfassung zitiert -, mit der Zensurpolitik von China verglichen und den Einlassungen der Chinesen auf internationalen Konferenzen. Dies veranlasst mich an Sie alle hier im Medienrat, als Vertreter der Gesellschaft zu appellieren, sich mit Inhalt und Arbeitsweise der Enquete Kommission vertraut zu machen und sich auch zu bestimmten Themen, vor allem mit modernen Kommunikationsmitteln, zu melden. Ich selbst werde gerne von Fall zu Fall in den Ausschüssen des Medienrats oder im Plenum über die Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Tätigkeit in der Enquete Kommission berichten.
Am letzten Dienstag fand in Berlin die Einweihung der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten statt. Dazu waren Herr Staatssekretär Stadelmaier aus Rheinland-Pfalz sowie der VPRT-Präsident Herr Doetz mit Grußworten eingeladen. Bemerkenswert fand ich die Rede von Herrn Stadelmaier. Er hat die Aufnahme der Tätigkeit der Geschäftsstelle zum Anlass genommen, wiederum die Errichtung einer Ländermedienanstalt zu fordern und das jetzige Aufsichtsmodell mit den verschiedenen Kommissionen und der Dienstleistungsfunktion der Geschäftsstelle nur als ersten Schritt in die richtige Richtung tituliert. Dies steht im klaren Gegensatz zum politischen Konsens aller Länder und immerhin hat Herr Stadelmaier in Berlin für die Gemeinschaft der Länder gesprochen. Die grundsätzliche Tendenz zu mehr Zentralismus in unserem Mediensystem ist immer wieder zu spüren. Wenn man dabei bedenkt, dass im Zeitalter der Digitalisierung immer mehr international agierende Großkonzerne Einfluss bis in die einzelne Region in unseren Ländern haben, ich brauche nur das Stichwort „Google“ zu nennen, wird doch immer deutlicher, dass wir hier medienpolitische Gegenstrategien brauchen.
Ich habe mich ganz besonders darüber gefreut, weil ich das als Teil einer solchen Strategie sehe, als medienpolitisches Ziel lokale Räume, Regionen und die Eigenständigkeit des Landes Bayern, bei aller Anerkennung der internationalen Entwicklungen herauszustellen, dass der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Herr Minister Schneider, bei der 25 Jahr-Feier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hierzu einen deutlichen und klaren Vorschlag gemacht hat.
Es geht um die zukünftige Finanzierung und Stabilisierung des lokalen Fernsehens in Bayern und die Frage der Beteiligung an einem zukünftigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie wissen, dass in der Zwischenzeit das sog. Kirchhof-Gutachten vorliegt, das das jetzige gerätebezogene Gebührenmodell nahe an der Verfassungswidrigkeit definiert und deshalb ein neues Modell als dringend notwendig erachtet: weg vom Gerätebezug, hin zum Haushaltsbezug mit allen Fragen im Detail. Ein solches neues Modell bedarf der Zustimmung aller Länder, sonst ist es nicht umsetzbar. Im Rahmen der Erarbeitung dieses neuen Modells hat Herr Minister Schneider als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung keinen Zweifel daran gelassen, dass das neue Modell nur dann mit Bayern realisierbar ist, wenn zumindest eine Öffnungsklausel aufgenommen wird, die landespolitische Entscheidungen, zum Beispiel die Finanzierung des lokalen Rundfunks, als einen kleinen Anteil der Haushaltsabgabe ermöglicht. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei der Bayerischen Staatsregierung bedanken. Ich denke, dass haben wir ja schon über Jahre hier diskutiert und wir waren uns ja nahezu alle einig, dass das ein guter und erfolgversprechender Weg ist, in einer globalen digitalen Welt die Regionen zu stärken und den Bürgern das lokale Fernsehen anzubieten, das, wie wir ja alle wissen, mit hohen Reichweiten Tag für Tag genutzt wird. Dass ein solcher Weg durchaus erfolgversprechend sein kann, zeigt auch die Diskussion im Kollegenkreis der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Es ist nämlich keinesfalls so, dass es ausgeschlossen scheint, dass sich auch andere Länder diesem bayerischen Vorschlag anschließen. Wir haben ja auch solche Erfahrungen in den politischen Gesprächen in den Gesamtkonferenzen der Landesmedienanstalten gemacht. Ich kann gut verstehen, dass es einzelne Länder gibt, die genau auf solche Möglichkeiten setzen, um ein Stück eigenständige Medienpolitik in Zeiten von Globalisierung und Zentralismus verwirklichen zu können. Dass sich die Kernaufgaben der Medienregulierung Stück für Stück weiter entwickeln, ist uns allen klar, wobei ich der festen Überzeugung bin, dass der bayerische Gesetzgeber mit den vielfältigen Aufgaben, die er der Landeszentrale zugewiesen hat, schon seit langem einen sehr modernen Weg gegangen ist. Ich habe mich deshalb sehr über den Vortrag von Prof. Dr. Otfried Jarren vom Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Medienuniversität Zürich anlässlich unserer Jubiläumsveranstaltung gefreut. Der Kernaussage von Herrn Jarren kann ich nur zustimmen: Es geht zukünftig vorrangig um die Begleitung und Förderung des Strukturwandels der publizistischen Medien als gesellschaftliche Aufgabe und um Innovationsförderung und Qualitätssicherung.