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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

08.12.2011 | 06 2011

Am 5. Dezember 2011 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die Ergebnisse der Studie „Wirtschaftliche Lage des Rundfunks 2010/2011“ veröffentlicht. Die von den Landesmedienanstalten beauftragte Untersuchung unter Federführung der BLM ist die umfassendste Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Entwicklung des Rundfunks in Deutschland. Das wichtigste Ergebnis für uns lautet: Die in Bayern beheimateten Hörfunk- und Fernsehsender liegen im bundesweiten Vergleich deutlich vorn. Bevor ich aber im Einzelnen zu den bayerischen Zahlen komme, ein kurzer Überblick über die zentralen Ergebnisse der Untersuchung:

• Nach deutlichen Umsatzeinbrüchen im Krisenjahr 2009 steht der private Rundfunk in Deutschland heute wieder auf einem sicheren Fundament. Die wirtschaftliche Situation hat sich damit schneller stabilisiert als erwartet.
• Die Gesamterträge im privaten Rundfunk 2010 sind um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 8,23 Mrd. Euro gestiegen.
• Vor allem die privaten Fernsehanbieter inkl. Teleshopping konnten 2010 gegenüber 2009 mit einem Zuwachs von 8 Prozent deutlich zulegen auf 7,58 Mrd. Euro.
• Die deutschen Privatradios, die die Krise bereits im Jahr 2008 getroffen hat, konnten bei den Umsätzen schon 2009 um 2,7 Prozent zulegen; 2010 lag das Wachstum gegenüber dem Vorjahr jedoch nur bei 0,5 Prozent bei einem Umsatzniveau von 644 Mio. Euro.
• Die Beschäftigung stieg bei den privaten Anbietern um insgesamt fast 900 Mitarbeiter trotz der Werbekrise im Jahr 2009. Insgesamt beschäftigten die privaten Rundfunkanbieter Ende 2010 24.700 Personen, davon fast vier Fünftel in Festanstellung.
• Für 2011 rechnen private Radio- und Fernsehanbieter mit Wachstumsraten von
2 bzw. 3 Prozent.

Die insgesamt positiven Ergebnisse für den privaten Rundfunk können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Position der Privaten gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen in den letzten 10 Jahren verschlechtert hat. Gegenüber dem Jahr 2000 konnten die Öffentlich-Rechtlichen ihre Erträge um 22 Prozent (2010: 8,68 Mrd. Euro) steigern, während das Ertragsniveau des privaten Rundfunks in 2010 (6,68 Mrd. Euro ohne Teleshopping) nach zwei tiefgehenden Werbekrisen im vergangenen Jahrzehnt um 6 Prozent unter dem Jahr 2000 liegt. Hier zeigte sich erneut die deutlich geringere Abhängigkeit des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks von konjunkturellen Schwankungen.

Zur Situation in Bayern:

Insgesamt hat sich die private Rundfunkwirtschaft in Bayern ausgesprochen positiv entwickelt. Der Freistaat konnte seine Spitzenposition im Ländervergleich weiter ausbauen:

• Die privaten Fernseh- und Hörfunkanbieter in Bayern erwirtschafteten 2010 Umsätze in Höhe von 4,25 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 52 Prozent an den Ge-samterträgen des privaten Rundfunks in Deutschland. Im Fernsehen beträgt der Anteil 54 Prozent, im Hörfunk 22 Prozent.
• Mit 9.518 Mitarbeitern sind zudem 39 Prozent der Mitarbeiter im privaten Rundfunk in Deutschland in bayerischen Rundfunk-Unternehmen beschäftigt.

Die herausragende Position der privaten Rundfunkangebote in Bayern ist insbesondere zurückzuführen auf die bundesweiten Fernsehangebote (ProSiebenSat.1, Sky u.a.).

• Insgesamt haben die privaten Fernsehsender im Freistaat 2010 inklusive Teleshopping 4,112 Mrd. Euro erwirtschaftet. Das sind mehr als 54 Prozent der Gesamterträge der privaten Fernsehsender in Deutschland. Dabei haben die in Bayern beheimateten privaten TV-Sender 2010 insgesamt 7.816 Mitarbeiter beschäftigt. Dieser Anteil entspricht über 43 Prozent der Beschäftigten des privaten Fernsehens in Deutschland.
• Auch beim privaten Hörfunk ist der Anteil Bayerns beachtlich. In privaten bayerischen Radiostationen waren 2010 insgesamt 1.702 Mitarbeiter beschäftigt, das entspricht über einem Viertel aller Mitarbeiter bei Privatradios. Die Radios in Bayern haben mit Erträgen in Höhe von 142 Mio. Euro 22 Prozent der Gesamterträge des privaten Hörfunks erwirtschaftet.
Mit diesen Einnahmen haben die privaten Stationen einen Kostendeckungsgrad von 117 Prozent erreicht.

Auch die lokalen/regionalen Hörfunk- und Fernsehstationen in Bayern, die der BLM und dem Medienrat besonders am Herzen liegen, haben im Jahr 2010 kostendeckend gearbeitet. Die wirtschaftliche Lage der Sender ist dabei aber weiterhin stark abhängig von den Rahmenbedingungen.

• Die bayerischen Lokalradios erzielten in 2010 bei Einnahmen von 84,8 Mio. Euro und Aufwendungen von 77,2 Mio. Euro einen Kostendeckungsgrad von 110 Prozent. Das ist ein gutes Ergebnis, allerdings ist der Kostendeckungsgrad damit gegenüber 2008 um 11 Prozentpunkte gesunken. Hier wirkt sich die schwierige Wettbewerbssituation zwischen Privatfunk und öffentlich-rechtlichem Rundfunk bei der überregionalen Werbevermarktung zunehmend negativ aus. Die „Werbe-Preispolitik“ der ARD-Werbung und von BR media macht den Privatradios deutlich zu schaffen.
• Das lokale und landesweite Fernsehen erzielte in 2010 bei Einnahmen von 45,5 Mio. Euro und Aufwendungen von 44,7 Mio. Euro zwar im Durchschnitt eine Kostendeckung von 102 Prozent. Hier wird aber sehr deutlich, dass die Anbieter ohne die Einnahmen aus der Förderung nach Art. 23 BayMG und die Finanzierungsbeiträge der bundesweiten TV-Anbieter RTL und Sat.1 auch in 2010 nicht hätten kostendeckend wirtschaften können.

Die Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass Bayern der mit Abstand wichtigste Standort für private Rundfunkangebote in Deutschland ist. Ein Drittel aller Hörfunk und TV-Sender in Deutschland haben ihren Sitz in Bayern. Besonders erfreulich ist, dass Bayern dabei seinen Anteil im Vergleich zu 2008 noch einmal steigern konnte. Für die BLM und für den Medienrat sind die Ergebnisse sowohl eine Bestätigung unserer Arbeit als auch ein Ansporn, sich weiterhin intensiv für die Belange der privaten Rundfunkanbieter einzusetzen. Die Zahlen zeigen allerdings auch, dass gerade das lokale Fernsehen weiterhin gefördert werden muss.

Und damit bin ich beim vorgestern veröffentlichten Bericht des Bayerischen Obersten Rech-nungshofs, der u.a. die Förderung des lokalen Fernsehens nach Art. 23 BayMG kritisiert hat. Die Ergebnisse der Funkanalyse Bayern zeigen Jahr für Jahr wieder, welche Bedeutung das lokale Fernsehen für die Menschen in Bayern hat. Es hat nicht nur eine wichtige Funktion, wenn es um die Meinungsbildung über das lokale Geschehen geht, sondern stärkt auch die Identifikation der Bewohner mit ihrer Region in einer zunehmend global geprägten Welt. Die Empfehlung des ORH das lokale Fernsehen auf ein Regionalmodell mit einem auf 30 Minuten beschränkten Nachrichtenprogramm umzustellen, würde in der Konsequenz bedeuten, dass die Hälfte der derzeitigen Lokalberichterstattung abgebaut werden müsste und damit auch ein großer Teil der Arbeitsplätze. Dies würde zudem dazu führen, dass die Programme, die aktuell von mehr als 800.000 Personen in Bayern täglich gesehen werden, für die Zuschauer deutlich an Attraktivität verlieren. Damit würden auch die Werbeeinnahmen der Sender, also ihre wirtschaftliche Grundlage, zurückgehen. Die Erfahrung zeigt, dass nur eine Orientierung der Versorgungsgebiete an den gewachsenen Kommunikationsräumen, wie sie etwa auch bei den Tageszeitungen beobachtet werden können, bei den Zuschauern langfristig erfolgreich ist. Da sich eine solche flächendeckende Angebotsstruktur mit der gewünschten inhaltlichen Qualität in Bayern nicht allein aus dem Werbemarkt refinanzieren lässt, kann sie derzeit nur mit dem Einsatz öffentlicher Fördermittel aufrechterhalten werden. Die überwältigende Mehrheit des Medienrats hat sich immer wieder für den Erhalt des lokalen Fernsehens in der jetzigen Struktur eingesetzt. Gerade auch durch diesen Einsatz sind vier der fünf derzeit im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen der Auffassung, dass diese bundesweit einzigartige Lokal-TV-Struktur erhalten werden muss und auch über 2012 hinaus finanziell gefördert werden soll. Für sein großes Engagement möchte ich dem Medienrat an dieser Stelle noch einmal meinen besonderen Dank aussprechen.

Entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers verstehen sich die BLM und sein Medienrat eben nicht nur als Regulierer, sondern als unabhängiges Kompetenzzentrum für elektronische Medien zum Nutzen der privaten Anbieter und der Bürger in Bayern.

Nach Art. 111a Abs. 2 der BV wird Rundfunk in Bayern in öffentlicher Verantwortung in öf-fentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben. Öffentlich-rechtliche Träger sind der BR und die BLM. Der Bayerische Landtag hat deshalb auf die Parallelität bei der Gremienbesetzung von Rundfunkrat und Medienrat größten Wert gelegt. Die BLM trägt die öffentliche Verantwortung für die in ihrer Trägerschaft ausgestrahlten Programme, die von den privaten Anbietern gestaltet werden. In Bayern besteht der gesetzliche Auftrag, lokalen und regionalen Rundfunk in allen Landesteilen zu organisieren und zu fördern. Der Landtag als Gesetzgeber beauftragt die lokalen und regionalen Anbieter, Grundversorgungsaufgaben im lokalen/regionalen Raum wahrzunehmen.
Die BLM trägt die Letztverantwortung für die Programmergebnisse der Anbieter, deshalb sind Programmbegleitung und Programmförderung wichtige Aufgaben. Auch hat der Gesetzgeber die BLM mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Dies schließt die Möglichkeit, sich Beiträge schon vor der Sendung vorlegen zu lassen, mit ein und ermöglicht im Ernstfall sogar den Zugriff auf das Programmsignal. Die Ausbildungsförderung, qualitative Untersuchungen und andere umfassende Aufgaben, die Art 11 Satz 2 des BayMG ausdrücklich benennt, runden das Bild ab.