Cookie Hinweis

Suche

Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden zur 27. Sitzung des Medienrats

24.07.2014 | 27 2014
Erst zwei Wochen liegen die Nürnberger Lokalrundfunktage zurück, sodass die Eindrücke noch frisch sind. Ich selbst nehme immer wieder gern an diesen so unverbraucht wirkenden Kongresstagen teil; hier stößt man noch auf junge, neugierige Radiomacher und ein lernwilliges, offenes Publikum. Vor allem die Eröffnungsveranstaltung hat mich beeindruckt, weil sie noch professioneller, noch abwechslungsreicher und tempogeladener wirkte als die ohnehin schon hervorragende Veranstaltung im Vorjahr. Mein besonderer Dank gilt den dafür verantwortlichen Geschäftsführern aus der BLM, Herrn Loerz und Herrn Sutor, und ihrem engagierten Team. Ebenfalls erwähnen möchte ich die Begegnung mit dem Gremium der Thüringer Landesmedienanstalt, das am 30. Juni unseren letztjährigen Besuch erwidert hat und in einem lebendigen Meinungsaustausch mit den Mitgliedern unseres Beschließenden Ausschusses auf viele gemeinsame Fragestellungen und Probleme stieß. Beide Anstalten sind ja seit langem führend im Bereich der Medienkompetenz tätig und die TLM schaut überdies voller Interesse auf unsere lokale/regionale Senderlandschaft.
 
Bereits in der Sitzung des Medienrates vom 22.05.2014 hatte ich Ihnen einen ausführlichen Bericht über das Treffen unseres Beschließenden Ausschusses mit dem Erweiterten Ältestenrat des Rundfunkrats wenige Tage davor gegeben. Tenor meines Berichtes war die Hoffnung gewesen, dass es doch noch zu einer vertretbaren Kompromisslösung zwischen allen Beteiligten kommen könnte. Schon bei unserer Sitzung am 20. Februar dieses Jahres hatten wir in einem Beschluss unsere große Sorge wegen der geplanten UKW-Verbreitung von BR Puls geäußert und gleichzeitig auf die vom Intendanten signalisierte Gesprächsbereitschaft erwartungsvoll reagiert. Damals erreichten mich mehrere erstaunte und verärgerte Reaktionen aus dem Rundfunkrat, warum wir uns in vermeintlich interne Angelegenheiten des BR einmischen. Ich kann zwar durchaus nachvollziehen, dass sich die Mitglieder des Rundfunkrats zunächst und zuerst den Interessen des BR verpflichtet sehen. Aber sie führen – wie wir und bei aller Nähe zum BR oder zur BLM – auch die Aufsicht über ihre jeweilige Institution und vertreten in dieser Funktion die ganze Gesellschaft und damit die Interessen aller Bürger.

Umso nachdenklicher stimmt, dass unsere Bedenken, durch die Verschiebungspläne des BR könnte die zerbrechliche innere Balance zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk in Bayern aufs Spiel gesetzt werden, bei der entscheidenden Sitzung des Rundfunkrates am 10. Juli 2014 keine oder nur eine sehr randständige Rolle gespielt haben. Dabei ist genau das der zentrale Punkt unserer Auseinandersetzung und bleibt es auch. Stattdessen wurden in der Sitzung teilweise alte Vorurteile gegen die Privaten weitergepflegt; so hieß es unter anderem, die Privaten seien selbst schuld, wenn sie Akzeptanzprobleme hätten, weil sie nicht in Qualität investierten.
 
Das Kernproblem aber, dass das mühsam aufgebaute, in der Bundesrepublik einzigartige, wenn auch wirtschaftlich immer gefährdete System der regionalen/lokalen Hörfunkanbieter in Bayern von der ungleichgewichtigen Konkurrenz durch drei massenwirksame Sender des BR erdrückt werden kann, sprach in der Sitzung leider nur der Vertreter der Zeitungsverleger an.
 
Noch einmal: Wir haben nichts gegen das Vorhaben des BR, seinen jugendaffinen Sender weiterzuentwickeln, jedoch sehr viel dagegen, wenn drei poporientierte Programme des BR auf UKW in einer erweiterten Senderfamilie auftreten. Als Gremium können wir uns nur sehr verhalten zu den Klassikplänen des BR äußern, denn sie tangieren uns lediglich am Rande, auch wenn es befremdlich ist, dass ein alternativloses Angebot komplett auf DAB+ verschoben werden soll. Als Privatperson (und Jazzliebhaber) teile ich die Meinung meines Kollegen Wilhelm Lehr aus dem Bayerischen Musikrat, der den vom Intendanten medienwirksam eingesetzten, wenngleich durch die Reichweitenergebnisse nicht belegbaren Begriff des „Generationenabrisses“ mit der Wortschöpfung des „Kulturabrisses“ konterkariert hat. Der Bayerische Musikrat wehrte sich übrigens bis zuletzt gegen den Frequenzwechsel. In der entscheidenden Sitzung stimmte dann Thomas Goppel, sein Präsident, für die vom Intendanten begründete Beschlussvorlage. Ich möchte das nicht kommentieren, weil seither der Streit im Musikrat öffentlich geworden ist, und mir vielleicht auch die Verstandesschärfe fehlt, um die filigranen Argumente von Thomas Goppel zu verstehen.
 
Jedenfalls haben Herr Schneider und ich in einem letzten Gespräch mit dem Vorsitzenden des Rundfunkrats und dem Intendanten des BR am 7. Juli noch einmal versucht, eine systemübergreifende Einigung zu erreichen – systemübergreifend, weil unser Vorschlag mitgetragen wurde von Antenne Bayern, von der Bayerischen Lokalradiowerbung, dem Verband Bayerischer Lokalrundfunk und der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter.

Die Essenz des Vorschlages: Als Grundlage für einen Frequenzwechsel in vier Jahren hatten wir eine Marktdurchdringung bei DAB-Geräten von 50% und eine Hörernutzung (Reichweite) von mindestens 25% bei DAB+ gefordert. Das wären keine ehrgeizigen, sondern bis 2018 durchaus erreichbaren Ergebnisse gewesen, wenn alle Betroffenen an einem Strang gezogen und endlich eine große Marktoffensive zur Durchsetzung des DAB+-Standards in den Weg geleitet hätten.
 
Allerdings lehnte der Intendant den Vorschlag mit der Bemerkung ab, der BR dürfe sich in seinen Planungen nicht von den Forderungen der Konkurrenz abhängig machen. Ein sehr dünnes Argument, wie ich finde, mit dem die Chance zur Einigung vertan worden ist. Bei der Sitzung des Rundfunkrats hat mein Kollege im Vorsitz, Prälat Wolf, dann in Aussicht gestellt, dass BR und BLM gemeinsam DAB+ voranbringen wollen. Das von uns vorgeschlagene Junktim mit dem messbaren Markterfolg als Voraussetzung für den Frequenzwechsel scheint dagegen keine Rolle für die Entscheidungsfindung des Rundfunkrats gespielt zu haben. Diese negative Erfahrung fügt sich ein in eine Reihe weiterer, die ich nur kurz auflisten will:
 
So hatten wir mehrfach um nähere Angaben gebeten, welchen Anteil junger Menschen BR Puls auf UKW erreichen soll. Das wurde genau so wenig beantwortet wie alle anderen Fragen nach dem Format. Stattdessen heißt es jetzt im veröffentlichten Beschluss des Rundfunkrats lapidar, das Programmprofil von Puls sei nicht-kommerziell, mit hohem Wortanteil und einer Musikfarbe, die sich nicht an den Charts orientiert. Allgemeiner (und offener für künftige Korrekturen) kann man es kaum formulieren. Was bedeutet beispielsweise hoher Wortanteil: 20% oder 25%? Dann wäre Antenne Bayern der Bezugspunkt. Oder doch höher? Und was geschieht, wenn die Quote eines so definierten Programmes enttäuschend ausfällt? Erleben wir dann trotz aller Beschwichtigungen des Intendanten eine bayerische Variante des gnadenlos populären 1 Live vom WDR?
Mit Hinweis auf Untersuchungsergebnisse von BR Media hatte uns der Intendant dargelegt, dass die Einbuße für den privaten Hörfunk in Bayern bei einem Frequenzwechsel von Puls auf 6,5 Millionen Euro geschätzt würde. Die Privaten haben dagegen negative Erlöserwartungen berechnen lassen, die massiv höher liegen. Aber selbst wenn man bei der Schätzung des Konkurrenten BR bleibt, wäre sie, heruntergerechnet auf die lokalen Sender, für einige von ihnen und wohl auch für die Galaxy-Senderkette und für Ego fm existenzgefährdend. Auf die schriftlich geäußerte Bitte, uns die Berechnungen der BR Media zur Verfügung zu stellen, ging der BR zu keiner Zeit ein.
 
Ein weiterer Punkt: In der Öffentlichkeit hatte sich der BR immer wieder auf ein Rechtsgutachten von Prof. Wieland berufen, das aber im Gegensatz zu den Gutachten von Prof. Degenhart und Prof. Kreile unter Verschluss gehalten wurde. Unsere Bitte um Überlassung des Gutachtens wies der BR zurück, vielleicht in Erwartung eines künftigen Rechtsstreites.
 
Das alles hat mit Transparenz genau so wenig zu tun wie mit einer kollegialen Kontroverse auf Augenhöhe. Mir selbst kommt das eher vor wie ein Rückfall in vergangen geglaubte Zeiten des dualen Streits. Ich will sie jetzt nicht mit zusätzlichen Details der Auseinandersetzung ermüden. Lassen Sie mich nur noch auf die offensichtlichen Folgen des Konfliktes für die BLM hinweisen:
 
  1. Eine gemeinsame Offensive von BR, BLM und Privaten für DAB+ wird durch den mangelnden Verständigungswillen des BR jetzt ungleich schwieriger zu realisieren sein. Während der BR bei seinen Werbeanstrengungen für DAB+ auf Gebührenmittel zurückgreifen kann, sind die Privaten auf ihren wirtschaftlichen Erfolg am Markt angewiesen und fragen sich jetzt nachvollziehbar, warum sie für UKW und DAB+ teure Doppelinvestitionen einsetzen sollen, während gleichzeitig ihre eigenen Erlöse durch den Konkurrenten geschmälert werden… Trotzdem dürfen weder die Anbieter noch die BLM, wenn erst der Pulverdampf verraucht ist, den Blick für die Zukunft des Hörfunks verlieren.
     
  2. Bei der Sitzung des Rundfunkrats hat der ehemalige Oberbürgermeister von Regensburg, Hans Schaidinger moniert, dass die rechtliche Seite des geplanten Frequenzwechsels nicht geklärt ist. Dem kann man nur beipflichten. Ein konsensuales Vorgehen mit den Privaten, wie es von uns vorgeschlagen wurde, hätte diese offene Flanke schließen können. Nun stehen die Privaten vor der Frage, ob sie die Entscheidung des Rundfunkrats vor Gericht oder doch nur am Markt angreifen sollen. Beides wäre für mich verständlich, ganz abgesehen davon, dass der im Verfahren sichtbar gewordenen Widerspruch zwischen dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Bayerischen Rundfunkgesetz sowie die von den Privaten beanstandete UKW-Dominanz des BR dringend auf eine gesetzliche Lösung warten.
     
  3. Immer wieder hat der Intendant des BR in den zurückliegenden Monaten auf das BVerfG-Urteil zum ZDF-Fernsehrat hingewiesen. In diesem Urteil aber wird in besonderer Weise auf die gesellschaftliche Sicherung von Vielfalt abgehoben. Ich frage mich sehr konkret, ob und was BR Puls zu dieser Vielfalt programmlich-qualitativ beitragen kann, wenn gleichzeitig schon sehr interessante private Jugendprogramme am Markt sind. Die Antworten des BR darauf fallen merkwürdig einsilbig aus. Lieber wird auf den „Generationenabriss“ verwiesen. Hier offenbaren die Argumente des BR eine fast ausschließliche Reichweitenfixierung, die im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes steht.
     
  4. Von einigen unserer Anbieter habe ich in den zurückliegenden Monaten die Aufforderung gehört, nun müsse man – unter dem Druck des beschlossenen Frequenzwechsels von BR Puls – über eine Neuordnung der privaten Hörfunklandschaft in Bayern nachdenken. Das stimmt sicherlich, wenn junge Hörer noch stärker in den Blick genommen werden sollen. Es stimmt aber schon nicht mehr, wenn gleichzeitig die lokale/regionale Senderstruktur radikal in Frage gestellt wird. Wer so denkt, muss rechtzeitig an die gesellschaftlichen Grundlagen des Privatfunks in Bayern und an das Bayerische Mediengesetz erinnert werden. Trotzdem hat die Entscheidung des Rundfunkrats auch ihr Gutes. Mit der zeitlichen Verlängerung des Frequenzwechsels bis zum Jahr 2018 lässt sie der BLM, jenseits aller noch zu führenden Auseinandersetzungen, genügend Raum, Antworten für eine stark im Wandel begriffene Hörfunkszene zu finden. Der Versuch des BR jedenfalls, mit Puls den sogenannten Generationenabriss abzumildern, ist nur der kleine Teil eines viel größeren Problems.