- ...
- 2016
- BayMG-Änderungsgesetz
In den Änderungsanträgen der SPD und der Grünen werden vor allem die Vorschriften zur Vielfaltssicherung gegenüber dem Regierungsentwurf wieder verschärft. Die Vorabgenehmigung für frequenz- und standortübergreifende Zusammenarbeit der Anbieter soll beibehalten werden. Der Änderungsantrag der CSU-Fraktion sieht für diesen Fall eine bußgeldbewehrte Vorab-Mitteilungspflicht vor und die Möglichkeit der Anbieter, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landeszentrale zu beantragen. Aufgegriffen wurde von der CSU und den Grünen der Wunsch der Landeszentrale eine Genehmigung bei maßgeblicher Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse widerrufen zu können. Damit wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im CAMP-Fall reagiert, das eine gesetzliche Regelung vermisst hatte. CSU und SPD wollen für die analoge Verbreitung in Kabelnetzen einen festen Abschalttermin zum 31.08.2018 festlegen. Schließlich greift die CSU die Resolution des Medienrats aus dem Jahr 2010 auf und will die Zuständigkeit für die Regulierung von Telemedien nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf die Landeszentrale übertragen. Und schließlich soll die BLM die neue Aufgabe erhalten, zum Mediennetzwerk Bayern einen Beitrag zu leisten.
- Gutachten Zero-Rating
Die jetzt durch Goldmedia GmbH Strategy Consulting für die BLM erstellte Marktstudie belegt, dass eine Debatte über Zero-Rating vor allem angesichts des sich rapide ändernden Mediennutzungsverhaltens, d.h. immer mehr mobile Nutzung, dringend notwendig ist.
Aus unserer Sicht benachteiligen exklusive Zero-Rating-Modelle alle anderen Anbieter und greifen so in den publizistischen Wettbewerb ein. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel von T-Mobile US in den USA. Das Unternehmen hat sein Zero-Rating-Programm für alle Medienanbieter geöffnet, ohne dass diese für die Kosten der Datennutzung aufkommen müssen. Die Mobilfunkkunden der Telekom in den USA können dadurch unbegrenzt mobil streamen. Die Landesmedienanstalten fordern deshalb, exklusive bilaterale Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und einzelnen Inhalteanbietern zu untersagen. Damit soll verhindert werden, dass sich Dienste- bzw. Inhalteanbieter Vorteile gegenüber gleichartigen Anbietern verschaffen. In einer gemeinsamen Erklärung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten und der ARD vom Oktober 2015 heißt es: „Zero-Rating darf, soweit es telekommunikationsrechtlich zulässig ist, nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen.“
Eine entsprechende Regelung sollte in eine novellierte Plattformregulierung im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages Eingang finden. Hierbei müsste zusätzlich berücksichtigt werden, dass Zero-Rating-Modelle, die direkt durch Inhalteanbieter finanziert werden, das Ungleichgewicht zwischen finanzstarken und finanzschwachen Anbietern weiter vergrößern.
- Medieninnovationstag der BLM
Die Keynote wurde von Isabelle Sonnenfeld, der Leiterin des Google News Lab gehalten, die die Digital News Initiative von Google vorstellte. Das Ziel ist, neue Technologien für die journalistische Zukunft einzusetzen und im offenen Austausch mit Verlagen einerseits und Journalisten andererseits neue Produkte zu entwickeln.
In seiner Abschluss-Keynote nannte Dirk von Gehlen, der Leiter Social Media und Innovationen der Süddeutschen Zeitung, die wichtigsten Prinzipien im Umgang mit Innovationen: Man darf scheitern, sollte daraus aber lernen; man sollte keinen Masterplan haben, sondern Nicht-Wissen akzeptieren; es geht nicht um Trends, sondern um Entwicklungen, die man verstehen muss; man muss den Dialog mit dem Kunden suchen und führen und schließlich muss man Unsicherheiten aushalten.
- Medienforum Ostbayern, 2. Juni 2016
Warum dieses Thema der BLM und selbstverständlich auch den Anbietern auf den Nägeln brennt, liegt auf der Hand: Ohne die klassische Rundfunkwerbung ist die Finanzierung des Programm- und Sendebetriebs im lokalen und regionalen Rundfunk in Bayern nicht denkbar. Nach den Ergebnissen der letzten Untersuchung „Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2014/15“ machten lokale und regionale Werbeeinnahmen 2014 bei den bayerischen Lokalradios 57,6 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Dazu kamen die überregionalen Werbeeinnahmen, die mit über 20 Prozent zu den Gesamteinnahmen beigetragen haben. Beim lokalen Hörfunk kamen also 82 Prozent aller Einnahmen durch klassische Werbung zustande. Deutlich niedriger ist dieser Anteil beim lokalen Fernsehen mit insgesamt 33 Prozent. Wir wissen aber alle, dass die Werbeeinnahmen hier dringend gesteigert werden müssen.
Dass die Onlinewerbung dabei der größte Konkurrent um die lokalen/regionalen Werbeetats für die traditionellen Medien sein wird, bestätigen auch Prognosen über die Werbeentwicklung in den kommenden Jahren. Laut einer Trendstudie von PricewaterhouseCoopers zur Medien- und Werbemarktentwicklung von 2015 bis 2019 wird die Onlinewerbung auch in den kommenden Jahren deutlich überproportional zulegen um etwa 6 Prozent pro Jahr im stationären Bereich und um mehr als 20 Prozent im mobilen Sektor, während die Fernsehwerbung leicht zulegt, die Hörfunkwerbung stagniert und die Zeitungswerbung leicht zurückgehen soll.
Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Studie, die auch wichtig sind im Hinblick auf unser Konzept „Hörfunk 2020“.
- Aktuelle DAB-Debatte
Der Tenor des Auftaktartikels von Brautmeier/Eumann war, dass DAB für den lokalen/regionalen Hörfunk kein probater digitaler Verbreitungsweg ist und lediglich auf nationaler Ebene eine Alternative zu UKW und Internet darstellt. Dem wurde von den drei Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vehement widersprochen und dabei u.a. die bayerische Situation als Gegenbeispiel angeführt. Prof. Rotermund setzt dagegen ganz auf das Internet als digitaler Verbreitungsweg für Radio.
Aus meiner Sicht gibt es in dieser Frage kein Schwarz/Weiß, sondern nur eine differenzierte Betrachtungsweise:
Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Zukunft des Radios digital sein wird. Ebenso offensichtlich ist, dass es im Hinblick auf die digitale Verbreitung von Radioprogrammen zumindest derzeit keinen Königsweg gibt. Mit DAB+ und dem Internet stehen zwei Verbreitungswege zur Verfügung, die beide Vor- und Nachteile für Verbraucher und Anbieter haben und sich gerade deshalb ideal ergänzen: DAB+ ist nach einer notwendigen Simulcastphase deutlich kostengünstiger für die Anbieter als UKW und Internetradio. Für die Hörer bietet es im Vergleich zu UKW eine bedeutend größere Programmvielfalt, die andererseits aber nicht annähernd an die Vielfalt des Internets heranreicht. Auch die Rückkanalfähigkeit des Internets ist bei DAB+ nicht gegeben. Dafür ist DAB+ im Gegensatz zum Internetradio kostenfrei sowie problemlos mobil und ohne vertragliche Bindung empfangbar. Zudem lassen sich mit DAB+ Versorgungsprobleme von lokalen und regionalen UKW-Radios beheben und damit Chancengleichheit in der Versorgung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk herstellen. Darüber hinaus erscheint es politisch und gesellschaftlich geboten, etwa in Krisensituationen über einen flächendeckenden terrestrischen Kommunikationsweg zu verfügen.
Nichts ist also naheliegender, als auf beide Systeme zu setzen, wäre da nicht eine völlig unterschiedliche Ausgangslage für die beiden Seiten des dualen Systems. Um dies zu ändern, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein:
- Eine schrittweise Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk auf 60 Minuten nach dem Beispiel des NDR- und des WDR-Gesetzes.
- Die Bereitstellung von kostengünstigen Sendeplätzen zu Fixpreisen für lokale und landesweite private Angebote auf den DAB-Multiplexen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Verzicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Frequenzwechsel von bisher rein digitalen Programmen auf das analoge UKW, wie das der Bayerische Rundfunk mit seinem Jugendprogramm Puls für 2018 plant.
- Unabdingbar ist darüber hinaus eine zeitlich begrenzte staatliche Förderung während der Simulcastphase aus der Digitalen Dividende II. Zum Vergleich: dem Bayerischen Rundfunk werden von der KEF zwischen 2017 und 2020 beispielsweise über 14 Mio. Euro, also pro Jahr mehr als 3,5 Mio. Euro für die Entwicklung von DAB zur Verfügung gestellt.
Ergänzt werden müssen die genannten Maßnahmen um zwei weitere Aspekte:
- Auf europäischer Ebene muss im Rahmen der Diskussion zur Universaldienste-Richtlinie eine verpflichtende Ausstattung von Audio-Empfangsgeräten mit Multinorm-Empfangschips erreicht werden. Neue Radios müssen UKW-, DAB+- und Internetempfang anbieten.
- Die Automobilbranche sollte verpflichtet werden, dass jedes angebotene neue Autoradio sowohl UKW als auch DAB+ empfangen kann.
DAB+ wird nie das einzige System sein, über das Digitalradio verbreitet wird. Aber es gibt eine Reihe guter Gründe, warum DAB+ eine wichtige Rolle bei der digitalen Verbreitung von Hörfunkprogrammen spielen kann und sollte. DAB+ wird in Deutschland aber nur dann erfolgreich sein, wenn sich beide Säulen des dualen Systems engagieren.