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14. Sitzung des Medienrats

TOP 8 Lokal-TV: Medienrat beschließt Modell für betraute Minuten

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 über das Modell für wöchentliche „betraute“ Sendeminuten bei Special-Interest-Sendungen entschieden: Alle Anbieter können künftig mit bis zu 150 Minuten Special-Interest (bisher 200 Minuten) betraut werden.

Zum Hintergrund:

Bereits in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 hatte der Medienrat beschlossen: Der nach dem Bayerischen Mediengesetz vorgesehene sogenannte „Betrauungsumfang“, also der Anteil der für eine finanzielle Förderung nötigen neuproduzierten Sendeminuten, wird für die Lokalfernsehanbieter in Bayern reduziert, damit sie trotz steigendem Kostendruck weiter gleichbleibende Programmqualität bieten können. Beide Entscheidungen basieren auf dem neuen Lokal-TV-Konzept der Landeszentrale ab 2025, das mehr Flexibilität und eine Reduzierung der betrauten Sendezeit vorsieht.

Seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten.

TOP 9.1-9.4: Satzungen und Richtlinien beschlossen

Dem Erlass von Satzungen und Richtlinien hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 zugestimmt. Beschlossen wurden:

TOP 9.1: Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 MStV

Diese Satzung konkretisiert die Vorgaben für Medienintermediäre aus dem    Medienstaatsvertrag (MStV) und war bereits im Juli 2021 vom Medienrat der BLM sowie durch die Gremien aller anderen Medienanstalten beschlossen worden, vgl. BLM - 30. Sitzung des Medienrats. Aufgrund eines Fehlers außerhalb des Einflussbereichs der BLM ist diese Satzung aber formal nie in Kraft getreten und musste daher neu beschlossen werden. Die Satzung soll nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

TOP 9.2: Änderung der Programmförderungs-Richtlinie

Nachdem sich seit Inkrafttreten der Programmförderungs-Richtlinie im Oktober 2003 sowohl das Bayerische Mediengesetz (BayMG) als auch die Geschäftsordnung der Landeszentrale geändert haben, wurde die Programmförderungs-Richtlinie leicht angepasst. Die Änderungen sollen zum 1. September 2024 in Kraft treten, um sie für die Programmförderung 2025 erstmals anwenden zu können.

TOP 9.3: Richtlinie zur Verbreitungsförderung gemeinnütziger Hörfunkanbieter (UKW)

Die Förderung analog terrestrischer Verbreitung (UKW) für gemeinnützige Hörfunkanbieter, die aus Mitteln der Landeszentrale erfolgt, wurde in einer eigenen Richtlinie festgeschrieben. Denn die Technische Infrastruktur Förderung (TIF), die diese Förderung bisher mitbeinhaltete, endet zum 30. Juni 2024. Und die neue Transformations-Anreiz-Förderung (TAF, vgl. TOP  9.4), die sie ersetzt, fokussiert sich ausschließlich auf die Förderung digital terrestrischer Verbreitung (DAB).

Das Volumen der UKW-Verbreitungsförderung gemeinnütziger Anbieter beträgt aktuell jährlich rund 70.000 Euro. Die Laufzeit dieser Förderung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und gilt analog zur TAF zunächst bis 2027. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft.

TOP 9.4: Transformations-Anreiz-Förderung (TAF) – neues Konzept

Das Konzept der Transformations-Anreiz-Förderung (TAF) hatte der Medienrat bereits in seiner 13. Sitzung am 16. Mai 2024 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Landeszentrale beauftragt, deren Umsetzung vorzubereiten. Zwischenzeitlich wurden der Förderantrag an den Freistaat Bayern gestellt und im Nachgang zu einer Verbandsanhörung kleinere Anpassungen an der TAF vorgenommen. Somit kann die TAF jetzt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

TOP 10: Medienrat stimmt Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 zugestimmt.

Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2024 im Dezember 2023 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung des im Oktober 2023 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machten, darunter Veränderungen im Stellenplan zur Schaffung einer neuen Stelle für ein KI-Kompetenz­zentrum sowie notwendige Anpassungen im Investitions- und Finanzplan.

Der Verwaltungsrat hatte den Nachtrag in seiner Sitzung am 17. Juni 2024 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.