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16. Sitzung des Medienrats

TOP 6: Erlass von Satzungen und Richtlinien

TOP 6.1: Medienrat beschließt Änderung der Kostensatzung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung) beschlossen.

Die Kostensatzung wurde in Folge eines Beschlusses der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) neu gefasst: So wurde ergänzt, dass für die Durchführung des Public-Value-Verfahrens geringe Verwaltungsgebühren zu erheben sind. Denn das Public-Value-Bestimmungsverfahren, das aktuell zum zweiten Mal läuft, bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Die entsprechende Änderung der Kostensatzung ist durch alle Landesmedienanstalten nach den landesrechtlichen Regularien zu erlassen, da die Kostensatzung eine übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten ist. Die Satzung war zuletzt im Oktober 2022 geändert worden.


 

TOP 6.2: Medienrat beschließt Änderung der Fördersatzung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 eine Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung) beschlossen.

Die Änderung wurde notwendig, da die in der Satzung festgeschriebene mögliche Förderhöchstsumme pro Wochenminute bei betrauten (nicht-kommerziellen) Spartenanbietern von bisher 10.000 auf nun maximal bis zu 12.000 Euro erhöht werden soll. Das ist notwendig, da die bisherige Deckelung aufgrund gestiegener Produktionskosten bei einigen Spartenanbietern zu niedrig ist, um den Qualitätsanforderungen weiter gerecht zu werden.

Mit der Anpassung der möglichen Förderhöchstsumme geht keine Erhöhung der Gesamtförderung der BLM einher. Die Erhöhung kann lediglich zu einer Umverteilung der Mittel führen.

Zum Hintergrund: Seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 BayMG gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der (Sparten-)Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten.

TOP 7: Medienrat beschließt Betrauung von Lokal-TV-Anbietern nach Art. 23 BayMG

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 im Rahmen der Förderung von Lokal-TV-Anbietern nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) beschlossen, die Betrauungen sämtlicher Anbieter bzw. Anbietergesellschaften sowie aller Spartenanbieter um vier Jahre, von

1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028, zu verlängern.

Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt, dass die am Dienstag, 3. Dezember 2024, vom Bayerischen Landtag beschlossene Verlängerung von Art. 23 BayMG zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Die Betrauungsumfänge der Haupt- und Spartenanbieter waren bereits – entsprechend des Lokal-TV-Konzepts 2025 des Medienrats – mit Medienratsbeschlüssen der vergangenen Sitzungen leicht nach unten angepasst worden, damit die Sender trotz steigendem Kostendruck weiterhin gleichbleibende Programmqualität bieten können.

Zum Hintergrund: Seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 BayMG gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der (Sparten-)Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten.

TOP 8: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

TOP 8.1 - 8.3 Medienrat verlängert Kapazitätszuweisungen für Niederbayern TV

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die Kapazitätszuweisungen für die Lokalprogramme Niederbayern TV Passau, Niederbayern TV Landshut und Niederbayern TV Deggendorf- Straubing verlängert. Die Zuweisungen werden ab dem 1. April 2025 bis zum 31. März 2035 verlängert. Die Zuweisung erfolgt für Kabel in den jeweiligen Versorgungs­gebieten Passau, Landshut und Deggendorf-Straubing sowie für Satellit (Niederbayern TV HD). Darüber hinaus werden die Programme auch über die meisten Online-Plattformen verbreitet.

TOP 8.4 Medienrat verlängert Kapazitätszuweisung für Franken Fernsehen

Verlängert werden auch die Kapazitätszuweisungen für das Programm Franken Fernsehen. Laut Beschluss des Medienrats in der Sitzung am 5. Dezember 2024 erfolgt die Zuweisung ab 1.März 2025 bis zum 28. Februar 2035. Die Zuweisung erfolgt für die Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Mittelfranken/Westmittelfranken sowie für Satellit (Franken Plus HD in Zusammenarbeit mit TV Mainfranken und TV Oberfranken). Darüber hinaus werden die Programme auch über die meisten Online-Plattformen verbreitet.

TOP 9: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen nach dem Modell der Audio-Strategie 2025

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die Stützfrequenzen von Radio Horeb (105,2 in Balderschwang, 89,9 in Ursberg), Rock Antenne (87,9 in Augsburg, 94,5 in München) und ego FM (94, 8 in Augsburg, 100,8 in München, 103,6 in Nürnberg, 107,5 in Regensburg, 95,8 in Würzburg, 106,2 in Erlangen) zunächst bis zum 30. Juni 2030 und zusätzlich um zwei weitere Jahre, bis 30. Juni 2032, verlängert.

Außerdem verlängerte der Medienrat die UKW-Hörfunkfrequenz des lokalen Angebots max neo in Nürnberg (106,5) zunächst bis zum 30. Juni 2030 und zusätzlich um zwei weitere Jahre, bis 30. Juni 2032. Die dazugehörige DAB-Kapazität wurde bis 30. Juni 2033 zugewiesen.

Allen Anbietern wurde aufgegeben, die digitale Hörfunkverbreitung über DAB mit der Verlängerung der UKW-Zuweisungen im Tagesprogramm der Sender zu bewerben.

Bereits in seiner Sitzung vom 11. Juli 2024 hatte der Medienrat den Großteil der Zuweisungen der bayerischen originären UKW-Kapazitäten lokaler, regionaler und landesweiter Anbieter gemäß der Audio-Strategie 2025 verlängert. Allen Verlängerungen liegt das in der Audio-Strategie 2025 festgehaltene, abschnittsweise Vorgehen für den geplanten Umstieg von UKW auf DAB zugrunde. Sämtliche privaten Radiosender in Bayern sind bereits seit 2020 simulcast, also über UKW und DAB+, zu hören. 

TOP 11: Medienrat stimmt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Gong zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei den Programmangeboten Radio Gong 96,3 und Radio Gong 93,3 in Ingolstadt als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Die RTL Radio Deutschland GmbH erwirbt die Anteile der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG. Sie ist alleiniger Gesellschafter der AVE IV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Diese wiederum ist selbst Anbieter von Radio Gong 96,3 und besitzt eine Minderheitsbeteiligung von 12 Prozent am Anbieter von Radio Gong 96,3 in Ingolstadt.

TOP 13: Medienrat stimmt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2025 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Landeszentrale für 2025 zugestimmt. Sie bestehen aus den erfolgreichen BLM-Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lokalen Radio- und Fernsehsender in Bayern, der Förderung der Ausbildungsschmiede MEDIASCHOOL BAYERN sowie den Förderbeiträgen und Mitgliedschaften für Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Vgl. auch hier.