Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt die BLM – Keine Einmischung bei Sportwetten-Werbung
Am 11. Januar 2007 entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darf die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nicht im Wege der Rechtsaufsicht anweisen, Werbung für private Sportwetten in den von ihr verantworteten Rundfunkprogrammen zu unterbinden. Der Gerichtshof stärkt damit die Unabhängigkeit der BLM in der Aufsicht über Rundfunkinhalte und setzt klare Grenzen für staatliche Eingriffe in Medienregulierung.
Neufassung der Kabelbelegungssatzung – Verpflichtende Einspeisung von Programmen
Am 26. Juli 2007 verabschiedet der Medienrat der BLM die Neufassung der Kabelbelegungssatzung. Ab sofort sind Kabelnetzbetreiber verpflichtet, acht öffentlich-rechtliche und acht private Fernsehprogrammen Einspeisungen in ihren Netzen einzuspeisen. Diese Maßnahme soll die Vielfalt des Programmspektrums sichern und sicherstellen, dass auch kleinere Sender und weniger populäre Programme weiterhin zugänglich sind.
Am 9. Oktober wird mit münchen.tv der erste bayerische Lokalsender digital in die Kabelnetze der Kabel Deutschland eingespeist. Weiter TV-Lokalsender folgen 2008.

Landesmedienanstalten verabschieden Zukunftsplan für den Hörfunk
Am 21. November 2007 verabschieden die Landesmedienanstalten Leitlinien für die künftige Hörfunklandschaft in Deutschland. Die neue Ausrichtung sieht neben den bestehenden lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunkangeboten auch die Einführung bundesweiter Hörfunkangebote vor. Diese Entscheidung soll die Vielfalt und Erreichbarkeit von Radioangeboten in Deutschland erweitern und zukunftsfähig machen.